Haushaltsplan 2023

In der Finanzausschußsitzung am 30.01.2023 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2023 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 16.02.2023. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling für das Haushaltsjahr 2023 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.188.000,00 €,         

und

im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.413.500,00 € ab.         


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungs-haushalt sind:

a) Einnahmen: 

Grundsteuer A+B 486.900,00 €
Gewerbesteuer 2.200.000,00 €
Einkommensteueranteil 3.100.000,00 €
Umsatzsteueranteil 180.000,00 €
Hundesteuer 12.500,00 €
Schlüsselzuweisung 313.700,00 €
Sonst. allgemeine Zuweisung 80.000,00 €
Einkommensteuerersatzleistung 240.000,00 €
Überlassung aus der Grunderwerbssteuer 75.000,00 €
Konzessionsabgabe 95.000,00 €
Kindergartenbeiträge 60.500,00 €
Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten 510.000,00 € Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 260.000,00 € Straßenunterhaltungszuschuss 81.900,00 €
Zinsen 60.000,00 €


b) Ausgaben:

Gewerbesteuerumlage 235.000,00 €
Kreisumlage 2.935.800,00 €
Schulverbandsumlage 591.900,00 €
Straßenunterhalt und Winterdienst 201.500,00 €
Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 550.000,00 €
Personalkosten insgesamt 2.261.200,00 € 

 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

Rathaussanierung- und Erweiterung 2.500.000,00 €
Ausstattungen für die Feuerwehren 45.000,00 €
Erweiterung Kiga Schatztruhe u. Sanier. Altbestand Restk. 125.000,00 €
Zuschuss DJK Edling Pflasterung und Mehrzweckhalle 250.000,00 €
Grunderwerb 225.000,00 €
Bau eines Mehrfamilienhauses in Gschwendt 1.200.000,00 €
Straßensanierungsmaßnahmen 250.000,00 €
Bahnübergangssicherungen 50.000,00 €
Baugebietserschließungen 650.000,00 €
Investitionen in die Abwasserentsorgung 1.450.000,00 €
Ausbaukosten Breitbandversorgung 250.000,00 €
Investitionen in das Wasserleitungsnetz 50.000,00 €

 

Schuldenstand:

Die Gemeinde Edling ist seit 01.07.2020 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

 

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2023 etwa 15.700.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 9.700.000,00 € betragen.

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2023 453.600,00 €. Dies ist zugleich auch die sogenannte „freie Finanzspanne“.

  

Edling, den 17.02.2022

Sebastian Machl

Kämmerer

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 19.01.2023

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Bauernhauses und Errichtungeines Wohngebäudes in Roßhart 11, Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Edling

 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Betriebsleiterwohnung Am Sonnenpoint 19/19 a, Fl.-Nr. 574/20, Gemarkung Steppach

 

3. Bebauungsplan „Buchenweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB)
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss 

Im Bebauungsplanverfahren „Buchenweg“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Buchenweg“ der Gemeinde Edling einschließlich der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.01.2023 als Satzung. 

Die beschlossenen Änderungen stellen redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen dar, die keine wiederholte Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.


4. Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt-Nord 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 beschlossen. 

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr.4 BauGB gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf, gefertigt vom Architekturbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak vom 10.01.2023 nebst Begründung sowie Umweltbericht als Teil der Begründung, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg am Inn vom 10.01.2023. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen. 

5. Antrag der UBG Edling zur Thematik Rufbussystem für die Gemeinde Edling 

Die UBG Edling stellt mit Schreiben vom 11.01.2023 einen Antrag an den Gemeinderat zur Thematik Rufbussystem in der Gemeinde Edling. Die UBG führt in ihrem Antrag aus, dass es sich bei den liniengebundenen Busangeboten meist um nachfragestarke, längere Distanzen betreffende Strecken handle und diese sich auf die Hauptverkehrszeiten und damit insbesondere auf den Berufspendler- und Schülerverkehr ausrichte. In den Schwachlastzeiten und im Kurzstreckenbereich sind die Verkehrsangebote hingegen deutlich reduziert. Ausgehend von dieser Problematik schlägt die UBG vor, sich mit dem Thema Rufbussystem auseinander zu setzen und sich hierzu kostenfrei und ohne Verpflichtung von der Firma omobi GmbH aus Murnau, welche bereits ein Rufbussystem in Murnau und Holzkirchen betreibt, die Thematik erläutern zu lassen. 

Der Gemeinderat beauftragt hierzu die Verwaltung, einen Termin mit der Firma omobi GmbH aus Murnau zu vereinbaren. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit den Betreibern von ROSI-Mobil (ÖPNV-Angebot im südlichen Landkreis, welches ebenfalls ein Rufbussystem betreibt) Kontakt aufzunehmen. Vertreter dieser beiden Unternehmen sollen dann separat zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um den Gemeinderat sowie die Öffentlichkeit über das jeweilige Rufbussystem zu informieren. 


6. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2022; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2022 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren. 


7. Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und weitere Vorgehensweise

Da auf der B304 in diesem Abschnitt ein hohes Unfallgeschehen vorliege, wurde gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Bei dieser Untersuchung wurde nunmehr festgestellt, dass zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit alle vier Knotenpunkte (KP1: B304/GVStr Brandstätt,  KP2: B304/RO34, KP3: B304/RO42, KP4: B304/RO44) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollen. 

Das Staatliche Bauamt nimmt dies federführend in die Hand und wird nunmehr Entwürfe für Kreuzungsvereinbarungen sowie Grunderwerbspläne erstellen lassen. Die Planungen dieser Maßnahmen sind für das 2023 geplant; die Umsetzung soll bereits 2024 erfolgen. 

Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortschritt der Maßnahme bzw. den weiteren Planstand auf dem Laufenden gehalten. 

Das Verkehrsgutachten liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

8. Stromliefervertrag 

Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass zum 01.02.2023 ein Jahresvertrag mit den Stadtwerken Rosenheim geschlossen werden konnte.