Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 28.04.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Garagen in einem bestehenden Einfamilienhaus und Erweiterung der Wohnfläche sowie Ergänzung von 2 zusätzlichen Stellplätzen in der Staudhamer Str. 4, Fl.-Nr. 196/1, Gemarkung Edling

 
2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt;
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem.§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt Nord 

Mit Schreiben vom 10. März 2022 wurde ein Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Brandstätt – Nord gestellt, um den Neubau eines Wohnhauses zu realisieren. 

Da sich das geplante Gebäude derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig. 

Der Gemeinderat beschließt deshalb aufgrund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB den Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß dem vorliegenden Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. 

Die Planungskosten für den Erlass der Ergänzungssatzung werden vom Antragsteller übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Durch das neu zu errichtende Gebäude würde die gemeindliche Hauptwasserleitung (DN 150) überbaut werden, daher ist diese zu verlegen. Hierzu wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung bezüglich der neuen Leitungsführung, der Kostenaufteilung sowie der Vorgehensweise der Leitungsverlegung und einer Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch geschlossen.
 

3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS

b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS 

Für die Projektierung Heizung/Lüftung/Sanitär liegt der Gemeinde Edling nur ein Angebot der Fa. Cirtec – Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut vor. Die anderen angefragten Ing.-Büros konnten kein Angebot abgeben.

Das Angebot nach HOAI umfasst die Leistungsphasen 1-9 mit Honorarzone 1, Mindestsatz und 5% Nebenkosten. Der Auftrag für die Projektierung HLS wird an das Ing.-Büro Cirtec - Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut gemäß dem schriftlichen Angebot vom 21.03.2022 erteilt.


b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro 

Für die Projektierung Elektro liegen der Gemeinde Edling zwei Angebote nach der HOAI vor.

Das günstigste Angebot wurde vom Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring abgegeben. 

Der Auftrag für die Projektierung Elektro wird an das Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring gemäß dem schriftlichen Angebot vom 10.03.2022 erteilt.
 

4. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage 

Für die Errichtung einer PV-Anlage am Kindergarten Schatztruhe lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € abgegeben.

Der Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage wird gemäß dem schriftlichen Angebot vom 25.02.2022 an die Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € erteilt.

 

5. Bebauungsplan „Buchenweg“;
Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 184, 186/1 und eine Teilfläche von Flurnummer 186, Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Buchenweg“ vom 28.04.2022 wurde dem Gemeinderat von Herrn Baumann vom Architekturbüro Baumann & Freunde in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Die Festsetzung zu den Schallschutzmaßnahmen unter Punkt 12.1 konnte nach Rücksprache mit dem Büro C. Hentschel Consult Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik entfallen. Entgegen der in der letzten Sitzung beschlossenen Bestimmung, die erforderlichen Stellplätze sollen sich für alle Wohneinheiten nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten, wurde seitens des Gemeinderates befürwortet, dass für Wohnungen unter 30 m² Wohnfläche nur ein Stellplatz herzustellen ist. Die den Gemeinderäten vorliegende Begründung wurde bezüglich des Punktes 3.1 zu den von Herrn Architekt Baumann erläuterten Punkten ergänzt bzw. geändert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, ausgearbeiteten Entwurf nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes „Buchenweg“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28. 04. 2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.


6. Beauftragung eines Unternehmens zur Erstellung eines Datenschutz- und 
Informationssicherheitskonzeptes 

Die Gemeindeverwaltung beauftragt aufgrund der stetig steigenden Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen als Ausfluss aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse ein Unternehmen mit einer DSGVO-konformen Umsetzung der Konzepte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,00 €. 

Hier haben sich zwei Anbieter herauskristallisiert:

Actago GmbH aus Landau an der Isar und CyberTecc aus Neustadt an der Donau.

Nach erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse wird der Auftrag entsprechend an einen der zwei Unternehmen vergeben. 

Gleichzeitig werden die geschlossenen Zweckvereinbarungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit mit dem LRA Rosenheim (derzeitige Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € pro Jahr, aufgrund von stetigen Austritten aus den zwischen dem Landkreis RO und den Kommunen getroffenen Zweckvereinbarungen werden jedoch deutliche Kostensteigerung bis hin zu 10.000,00 € pro Jahr ohne Mehrnutzen erwartet) fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt.


7. Vorstellung der Digitalen Kommune Edling

Anfang 2021 fand der Startschuss zur Digitalisierung des Rathauses und seines Produktportfolios statt. 

Die Zielsetzung war ein angemessenes Niveau in Bezug auf die Umsetzung des OZG und der notwendigen Onlinedienste zu erreichen.

- Was sind unsere Meilensteine, gibt es welche?

- Wurde das Ziel bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht?

Meilensteine: 

- Interne Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes auf Basis des BSI IT-Grundschutzkompendium 2. Edition 2019 > 140 Seiten 

- Mit Abschluss dessen, Erhalt des Siegels für Kommunale IT-Sicherheit durch das LSI im September 2021 (zum Zeitpunkt des Erhalts 6 Kommune im Landkreis RO). 

- Vom Produktportfolio in der Größe von 0 Onlinediensten zum Beginn 2021 bis hin zu derzeit 56 Onlinediensten (Vergleich Stadt Rosenheim ist dato bei 60 Onlinediensten) über das Bürgerserviceportal und komxformularcenter direkt verlinkt mit dem Bayernportal. 

- Im Februar 2022 Erhalt der Auszeichnung „Digitales Amt“ durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, die Gemeinde Edling gehört zu den 60 am besten digitalisierten Kommunen im Bereich der Verwaltung in ganz Bayern. 

- Einführung eines digitalen Rechnungseingangsbuches, eines Datenmanagementsystems, eines digitalen Archives und der stetigen Weiterentwicklung der Kommune in Bezug auf Bürgernähe und 24/7 (rund um die Uhr) digitale Erreichbarkeit mit dem Ziel einer „papierlosen“ Kommune bis Ende 2023. 

Sind wir als Gemeinde Edling also gut auf die digitale Zukunft vorbereitet?  
Ja sind wir!

Stellenausschreibung Kinderpflegerin Schatztruhe

Für den Kindergarten in unserem gemeindlichen Kinderhaus „Schatztruhe“ suchen wir zum 01.09.2022 

 Eine staatlich geprüfte Kinderpflegerin (m/w/d)

In Vollzeit (39,00 Wochenstunden) oder Teilzeit (mind. 30,00 Wochenstunden).


Liegt Ihnen die Bildung und Förderung der Kinder genauso am Herzen wie uns? Haben Sie Freude an beruflicher Weiterentwicklung und fachlichem Austausch in einem familiären Umfeld? Dann sind Sie bei uns genau richtig!


Wir sind:

Ein gemeindliches Kinderhaus mit drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen im schönen Edling in der Nähe von Wasserburg am Inn. Bei uns sind kurze Hierarchiewege und schnelle Lösungen ein Leitbild, moderne Ausrüstung und Unterstützung durch den gemeindlichen Träger eine Selbstverständlichkeit.

 

Wir bieten Ihnen: 

  • 30 Urlaubstage
  • Eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch auch flexibel in Form von Teilzeit gestaltet werden kann.
  • Wir bieten ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm
  • Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden
  • Das Gehalt richtet sich nach dem TVöD-SuE
  • Ein familiäres Arbeitsumfeld mit Kolleginnen die einander unterstützen
  • Eine wundervolle Region mit hohem Erholungswert
  • Einen modernen Arbeitsplatz 

 

Wir wünschen uns, dass Sie 

  • Über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin (m/w/d) verfügen
  • Einen einfühlsamen Charakter im Umgang mit Kindern besitzen
  • Gerne mit anderen an einem Strang ziehen und Teamfähigkeit besitzen


Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Qualifikationsnachweise, erweitertes Führungszeugnis) vorzugsweise per e-mail an martin.berger@edling.de oder per Post an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2 in 83533 Edling.

Bei Fragen zur Stelle, können Sie uns gerne auch per Telefon unter der Nummer 08071/4657 (Kindergartenleitung) oder 08071/9188-0 (Gemeinde) erreichen.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 24.03.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Garage sowie Ersatzbau eines Wohnhauses in Fuchstal 4, Fl.Nr. 1900, Gemarkung Edling

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Bauantrag zum Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Zanderweg 11, Fl.Nr. 418/12, Gemarkung Edling 


3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;
a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes
b) Vergabe des Architektenauftrages
c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes

Dem Gemeinderat wurde der vorliegende Eingabeplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Edling im Baugebiet Böhmerwaldweg vorgestellt. 

Danach ist ein Baukörper auf 15 x 11 Metern mit KG, EG, OG und DG mit 6 Carportstellplätzen sowie 6 weiteren Stellplätzen geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,70 Meter betragen. Das Bauwerk soll in Beton- bzw. Ziegelbauweise mit teilweiser Holzverschalung im Obergeschoß errichtet werden. 

Es sollen insgesamt 6 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von etwa 338 m² entstehen, die sich wie folgt aufteilen: 

EG:  2 Wohnungen mit je 51,6 m² und 1 Wohnung mit 31,9 m² (jeweils mit Terrasse)

OG: 2 Wohnungen mit 66,4 m² und 46,1 m² (jeweils mit Balkon)

DG: 1 Wohnung mit 90,5 m² (mit Balkon)

Als Heizung ist eine Wärmepumpe (Luft- oder Erdwärme) mit PV-Unterstützung geplant. Die Gesamtkosten des Bauwerkes sind mit etwa 1.250.000,00 € veranschlagt. 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorliegende Planung genehmigt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Böhmerwaldweg. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. 

b) Vergabe des Architektenauftrages

Der Auftrag zur Erbringung der Architektenleistung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Böhmerwaldweg wird an das Architekturbüro Kammerl + Kollegen, Hauptstr. 19, 83539 Pfaffing gemäß dem Honorarangebot vom 07.02.2022 erteilt. 

c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

Die Verwaltung wird beauftragt für die Baumaßnahme staatliche Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) über die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Dabei soll auch der sogenannte vorzeitige Baubeginn beantragt werden. 


4. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung des Erweiterungsbaus auf Fl.Nr. 37 sowie des Teilumbaus mit Einbau eines Aufzuges im bestehenden Rathaus

Dem Gemeinderat wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37, Gemarkung Edling vorgestellt. 

Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen sowie Funktionsräumen vorgesehen. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt. 

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

- Dachsanierung

- Einbau eines Aufzuges

- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit

- Neugestaltung des Eingangsbereiches

- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv)

Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt derzeit noch nicht vor.


5. Antrag des Kirtavereins Edling e.V. zur Anpachtung des Lagerhausgebäudes an der 
Bahnstraße 

Mit mündlicher Vorsprache am 18.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Edling stellte der Kirtaverein Edling e.V. den Antrag auf Verpachtung des Lagerhauses mit Außenflächen an der Bahnstraße. 

Die künftige Nutzung des Lagerhauses soll für Vereinszwecke erfolgen (Lager und Vereinsbüro). 

Der bisherige Pächter des Lagerhauses (Fa. KWE – Klaus Weiß, Gewerbliche Vermietungen) ist laut mündlicher Absprache mit dem Kirtaverein mit der Übertragung des Pachtverhältnisses auf den Kirtaverein einverstanden. 

Von Seiten der Verwaltung wird die Verpachtung an den Kirtaverein befürwortet, wenn die im Entwurf des Pachtvertrages genannten Sanierungsarbeiten ohne Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Edling durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss des Pachtvertrages mit dem Kirtaverein Edling e.V. und mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Fa. KWE – Klaus Weiß einverstanden. Vorab soll durch die Gemeinde eine Raumluftuntersuchung durch eine geeignete Firma in Auftrag gegeben werden, um eine mögliche Schadstoffbelastung durch Altlasten auszuschließen.


6. Vorlage der Jahresrechnung 2021 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

7. Beschlussfassung zum möglichen Erlass einer Plakatierungs-verordnung für die Gemeinde Edling 

In der Sitzung am 11.11.2021 hat der Gemeinderat über den Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling beraten und dabei der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Verordnungsentwurf auszuarbeiten und diesen vorab auch mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim abzustimmen. 

Die von der Gemeindeverwaltung in der damaligen Sitzung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Wahlwerbung wurden im Wesentlichen auch in der Stellungnahme der Rechtsaufsicht vom 24.01.2022 bestätigt. So sind Regelungen, welche Wahlwerbung auf bestimmte, dafür vorgesehene Anschlagstafeln beschränken nur dann zulässig, wenn das Netz der Anschlagstafeln hinreichend dicht ist und eine flächendeckende Wahlwerbemöglichkeit gegeben ist. Es müssten also auch die einzelnen Ortsteile entsprechend berücksichtigt werden, was einen enormen Aufwand für den Bauhof bedeuten würde und daneben auch an den fehlenden öffentlichen Aufstellflächen scheitern würde. 

Alternativ wurde von der Rechtsaufsicht empfohlen, die Verordnung so auszugestalten, dass Wahlwerbung auch außerhalb der Anschlagtafeln unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben angebracht werden kann. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb empfohlen, auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung zu verzichten. Nach einer ausführlichen Diskussion zu dieser Thematik wird die Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen verschoben.

Haushaltsplan 2022

Haushaltsplan 2022

In der Finanzausschußsitzung am 03.02.2022 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2022 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2022.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
 
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.510.000,00 €
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.486.000,00 € ab. 

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer    
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt. 

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B : 487.000,00 €
  2. Gewerbesteuer:  1.600.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  3.060.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil: 200.000,00 €
  5. Hundesteuer: 12.500,00 €
  6. Schlüsselzuweisung: 480.800,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:  225.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:  75.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  86.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  40.500,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  427.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   280.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:  81.900,00 €

b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  160.000,00 €
  2. Kreisumlage:  2.582.700,00 €
  3. Schulverbandsumlage:  552.300,00 €
  4. Straßenunterhalt und Winterdienst:  224.500,00 €
  5. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  30.000,00 €
  6. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  580.000,00 €
  7. Personalkosten insgesamt:  2.115.400,00 € 

Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Rathauserweiterung (Planung):  500.000,00 €
  2. Ausstattungen für die Feuerwehren: 30.000,00 €
  3. Erweiterung Kinderg. Schatztruhe u. Sanierung Altb.: 1.100.000,00 € 
  4. Grunderwerb:  350.000,00 €
  5. Bau eines Mehrfamilienhauses in Gschwendt:  700.000,00 €
  6. Straßensanierungsmaßnahmen:  400.000,00 €
  7. Bahnübergangssicherungen:  50.000,00 €
  8. Baugebietserschließungen:  850.000,00 €
  9. Investitionen in die Abwasserentsorgung:  1.260.000,00 €
  10. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  500.000,00 €
  11. Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  130.000,00 € 

Schuldenstand: 

Die Gemeinde Edling ist seit 01.07.2020 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 603,00 € pro Einwohner. Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2022 etwa 17.400.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 12.300.000,00 € betragen.

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2022  531.000,00 €. Dies ist zugleich auch die sogenannte freie Finanzspanne.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 24.02.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zur Errichtung einer Übergabestation für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Ramerberg in Mühlthal, Fl.Nr. 1991/5, Gemarkung Edling

- Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport sowie Teilabriss der bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstraße, Fl.Nr. 7, Gemarkung Edling 


2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 sowie des Finanzplanes für die Jahre 2021 bis 2025 (siehe gesonderter Bericht)