1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Felix Gronbach, Attelthal 10, 83533 Edling;
      Errichtung einer Einfriedung und eines Weidezauns in Attelthal 10, Fl.-Nr. 1468 – 1470,  1742 – 1744 , Gemarkung Edling
    • Bauvoranfrage von Herrn Gerrit Zschoch, Brandstätt 8, 83533 Edlling;
      Neubau eines Einfamilienhauses in Brandstätt, Fl.-Nr. 850/10, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Dirk Huber, Brandstätt 11, Edling
      Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Erweiterung auf 2 Wohneinheiten und  Herstellen von 4 Stellplätzen in Brandstätt 11, Fl.-Nr. 845, 846, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Hofstetter, Unterwöhrn 3, 83543 Rott a. Inn;
      Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Untersteppach 2 c, Fl-Nr. 66/1, Gemarkung Steppach
  2. Folgender Bauantrag wurde zurückgestellt:

    Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, 83533 Edling;  Aussiedlung des Kuhstalles mit Güllelagerung und Fahrsilos, Steppacher Feld (Nähe  Römerstraße), Fl.-Nr. 453/2, Gemarkung Edling
  3. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II

    Die Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG stellt gemäß Schreiben vom 04.10.2017 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II. Auf den Fl.-Nrn. 213/4 sowie 212/9, Gemarkung Edling soll ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude für die Unternehmensgruppe Görlich errichtet werden. Auf der Flurnummer 212/1, Gemarkung Edling sollen die Stellplätze für das neu zu errichtende Gebäude sowie für das Grundstück Am Gewerbering 21 entstehen.
    Das geplante Gebäude ist nicht bebauunsplankonform.  Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Bebauungsplanes für die  Fl.-Nr. 215/5, 213/4, 212/9  sowie 212/1 Gemarkung Edling, Am Gewerbering in folgenden Punkten notwendig:

    - Änderung der Wandhöhen von 8 m auf 12,80 m

    - Änderung der Baugrenzen

    - Anpassung der Grundflächen- sowie der Geschossflächenzahl

    - Änderung der max. zulässigen Vollgeschosse von II auf IV

    Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II im beschleunigten Verfahren. Mit der Durchführung der 2. Änderung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II werden seitens der Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
  4. Vierte Änderung (Erweiterung) der bestehenden Ergänzungssatzung Roßhart

    Herr Tobias Kainz und Frau Veronika Schwarzenböck, Roßhart 12, Edling stellen gemäß Schreiben vom 03.10.2017 einen Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Das geplante Wohngebäude liegt außerhalb der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Um dieses Bauvorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung (Erweiterung) der bestehenden Satzung notwendig. Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die 4. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart gemäß dem vorliegendem Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der 4. Änderung der Satzung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 4. Änderung der Ergänzungssatzung Roßhart gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden von Herrn Kainz sowie Frau Schwarzenböck übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.