Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 19.01.2023

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Bauernhauses und Errichtungeines Wohngebäudes in Roßhart 11, Fl.-Nr. 1035, Gemarkung Edling

 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Lagerhalle mit Werkstatt und Betriebsleiterwohnung Am Sonnenpoint 19/19 a, Fl.-Nr. 574/20, Gemarkung Steppach

 

3. Bebauungsplan „Buchenweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB)
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss 

Im Bebauungsplanverfahren „Buchenweg“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling nimmt Kenntnis von den Anhörungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beschließt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg 24, 85665 Moosach, ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan „Buchenweg“ der Gemeinde Edling einschließlich der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 19.01.2023 als Satzung. 

Die beschlossenen Änderungen stellen redaktionelle Ergänzungen und Klarstellungen dar, die keine wiederholte Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich machen.


4. Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt-Nord 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.04.2022 die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 beschlossen. 

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß § 34 Abs. 4 Nr.4 BauGB gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf, gefertigt vom Architekturbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak vom 10.01.2023 nebst Begründung sowie Umweltbericht als Teil der Begründung, gefertigt vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg am Inn vom 10.01.2023. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen. 

5. Antrag der UBG Edling zur Thematik Rufbussystem für die Gemeinde Edling 

Die UBG Edling stellt mit Schreiben vom 11.01.2023 einen Antrag an den Gemeinderat zur Thematik Rufbussystem in der Gemeinde Edling. Die UBG führt in ihrem Antrag aus, dass es sich bei den liniengebundenen Busangeboten meist um nachfragestarke, längere Distanzen betreffende Strecken handle und diese sich auf die Hauptverkehrszeiten und damit insbesondere auf den Berufspendler- und Schülerverkehr ausrichte. In den Schwachlastzeiten und im Kurzstreckenbereich sind die Verkehrsangebote hingegen deutlich reduziert. Ausgehend von dieser Problematik schlägt die UBG vor, sich mit dem Thema Rufbussystem auseinander zu setzen und sich hierzu kostenfrei und ohne Verpflichtung von der Firma omobi GmbH aus Murnau, welche bereits ein Rufbussystem in Murnau und Holzkirchen betreibt, die Thematik erläutern zu lassen. 

Der Gemeinderat beauftragt hierzu die Verwaltung, einen Termin mit der Firma omobi GmbH aus Murnau zu vereinbaren. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mit den Betreibern von ROSI-Mobil (ÖPNV-Angebot im südlichen Landkreis, welches ebenfalls ein Rufbussystem betreibt) Kontakt aufzunehmen. Vertreter dieser beiden Unternehmen sollen dann separat zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um den Gemeinderat sowie die Öffentlichkeit über das jeweilige Rufbussystem zu informieren. 


6. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2022; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2022 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren. 


7. Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsuntersuchung B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und weitere Vorgehensweise

Da auf der B304 in diesem Abschnitt ein hohes Unfallgeschehen vorliege, wurde gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Bei dieser Untersuchung wurde nunmehr festgestellt, dass zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit alle vier Knotenpunkte (KP1: B304/GVStr Brandstätt,  KP2: B304/RO34, KP3: B304/RO42, KP4: B304/RO44) mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet werden sollen. 

Das Staatliche Bauamt nimmt dies federführend in die Hand und wird nunmehr Entwürfe für Kreuzungsvereinbarungen sowie Grunderwerbspläne erstellen lassen. Die Planungen dieser Maßnahmen sind für das 2023 geplant; die Umsetzung soll bereits 2024 erfolgen. 

Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortschritt der Maßnahme bzw. den weiteren Planstand auf dem Laufenden gehalten. 

Das Verkehrsgutachten liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

8. Stromliefervertrag 

Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass zum 01.02.2023 ein Jahresvertrag mit den Stadtwerken Rosenheim geschlossen werden konnte.

  

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 08.12.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer zweiten Wohneinheit mit Quergiebel und Außentreppe in Untersteppach 5, Fl.-Nr. 10, Gemarkung Steppach

- Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen in   Holzbauweise in der Blumenstraße 21 a, Fl.-Nr. 602/11, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 1432/2 bzw. 1432/3, Gemarkung Edling in Roßhart und auf Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13 b BauGB 


3. Bebauungsplan „Viehhauser Straße“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Beschluss zur erneuten Auslegung 

Im Bebauungsplanverfahren „Viehhauser Straße“ wurden durch den Gemeinderat sämtliche eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit behandelt und mit entsprechenden Beschlüssen abgewogen. 

Der Gemeinderat beschließt gemäßt § 4 a Abs. 3 BauGB den geänderten Bebauungsplan „Viehhauser Straße“ erneut öffentlich auszulegen und die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu wiederholen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgenommen werden dürfen.


4. Geplanter Neubau einer Mehrzweckhalle mit Funktionsräumen an der Hochhauser Straße, Fl.Nr. 324 durch den DJK-SV Edling;
Antrag auf Bezuschussung durch die Gemeinde Edling 

Der DJK-SV Edling plant den Neubau einer Mehrzweckhalle mit Funktionsräumen auf dem Sportgelände an der Hochhauser Straße, Fl.Nr. 324. Der 1. Vorstand des DJK-SV Edling, Herr Klaus Weiß war zur Sitzung geladen und erläuterte dem Gemeinderat das Vorhaben. 

Nach der vorliegenden Kalkulation wird dabei mit folgenden Gesamtkosten von etwa 950.000,00 € gerechnet.

Der 1. Vorstand des DJK Edling, Herr Weiß erhofft sich für die Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 750.000,00 € von der Gemeinde Edling. Die restlichen Kosten von etwa 200.000,00 € würden vom Verein getragen (Rücklagen, erhebliche Eigenleistungen, sowie Spenden von Edlinger Firmen usw.). 

Der Gemeinderat Edling stimmt einer Bezuschussung der Baumaßnahme durch den DJK-SV Edling in Höhe von 750.000,00 €, der Bereitstellung im Haushalt 2023 und der Auszahlung unter den folgenden Voraussetzungen zu:

 - Für das Vorhaben muss eine Baugenehmigung vorliegen. 

- Eine Förderzusage des BLSV muss vorliegen. 

- Es ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK-SV Edling abzuschließen, in der die Nutzung bzw. Mitbenutzung der neuen Halle für gemeindliche Zwecke oder auch andere Vereine/Gruppierungen geregelt wird. 

- Der Zuschuss an den Verein wird auf die beschlossene Summe in Höhe von 750.000,00 € gedeckelt, eine weitere Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Etwaige Kostensteigerungen sind allein durch den DJK-SV Edling bzw. durch den haftenden 1. Vorstand Klaus Weiß zu tragen. 

- Der vollständige laufende Unterhalt für die fertiggestellte Halle ist durch den DJK-SV Edling zu tragen. Eine Unterstützung hierbei durch die Gemeinde Edling wird ebenfalls ausgeschlossen. 

- Der noch bis zum 31.12.2042 laufende Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Edling und dem DJK-SV Edling ist bis zum 31.12.2051 zu verlängern (Mindestlaufzeit von 28 Jahren bei Auszahlung des Zuschusses durch den BLSV). 

- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur nach Baufortschritt und unter Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der Gemeinde ein Verwendungsnachweis vorzulegen.


5. Geplante Pflasterung und Vergrößerung des Parkplatzes am Lindenpark, Fl.Nr. 600, durch den DJK-SV Edling;
Antrag auf Kostenübernahme durch die Gemeinde Edling

Der DJK-SV Edling plant die Pflasterung und Vergrößerung des Parkplatzes am Lindenpark, Fl.Nr. 600. Der 1. Vorstand des DJK-SV Edling, Herr Klaus Weiß war zur Sitzung geladen und erläuterte dem Gemeinderat das Vorhaben.

Nach der vorliegenden Kalkulation wird mit Gesamtkosten von etwa 98.000,00 € gerechnet.

Die Parkplätze am Sportheim und bei den Spielfeldern in Linden sind derzeit noch unbefestigt. Vor allem bei Regenwetter haben sich hier in der Vergangenheit große Pfützen und Schlaglöcher gebildet. Dadurch und durch die fehlende geregelte Anordnung des Parkplatzes wurden die Stellflächen nicht oder nicht effektiv genutzt. Durch die Entfernung des bestehenden Bewuchses kann der Parkplatz auch auf insgesamt ca. 50 Stellplätze vergrößert werden. Momentan stehen die Autos zum Teil auch in den angrenzenden Wiesen, was schon zu Konflikten mit den Grundbesitzern führte.

Dem DJK-SV Edling wird zur Pflasterung am Lindenpark ein Zuschuss in Höhe von 90.000,00 € gewährt. Der Betrag ist im Haushaltsplan für das Jahr 2023 einzuplanen. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und unter Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Verwendungsbestätigung vorzulegen. 


6. Zuschussantrag des Kirtavereins Edling auf Übernahme von Kosten zur Renovierung des Lagerhauses am Bahnhof
 

Mit Schreiben vom 25.11.2022 stellt der Kirtaverein Edling einen Antrag auf Bezuschussung für die Renovierungsarbeiten des Lagerhauses am Bahnhof.

Damit der Verein das Lagerhaus in seinem jetzigen Zustand erhalten und vollumfänglich nutzen kann, sind umfangreiche Instandhaltungsarbeiten geplant. 

Der Kirtaverein bittet den Gemeinderat um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 10.000,- € um das genannte Vorhaben realisieren zu können. 

Dem Kirtaverein Edling wird als einmalige Unterstützung für die Renovierungsarbeiten ein Zuschuss in Höhe von 10.000,- € gewährt. Entsprechende Haushaltmittel für das Jahr 2023 sind einzuplanen. 


7. Erneuerung des Schmutzwasserkanals von Edling, Viehhauser Straße bis PW Meggle mit Querung der Bahnstrecke im Microtunnelingverfahren;
Auftragsvergabe 

Die Gemeinde Edling plant die Erneuerung des Kanals von Edling, Viehhauser Straße, bis zum Pumpwerk Meggle im Betriebsgelände der Fa. Meggle GmbH. Im Rahmen des Projektes wird eine Bahnlinie im Microtunnelingverfahren gequert. 

Es wurde im Vorfeld ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Nach Bekanntmachung am 26.09.2022 auf der Plattform Staatsanzeiger e-service (durch Gemeinde Edling) haben sich 5 Firmen um die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren beworben. Nach der Auswertung der Bewerbungen wurden die Unterlagen der beschränkten Ausschreibung an 4 Firmen versandt. Zur Submission am 30.11.2022 11.00 Uhr haben 3 Firmen ein Angebot vorgelegt.

Die Angebote wurden nach VOB/A § 16 gewertet. Die Angebote wurden technisch, rechnerisch und wirtschaftlich geprüft. Der günstigste Bieter, Zosseder GmbH, ist der Gemeinde Edling und der Planungsgruppe STEPPAN bekannt. Aufgrund der durchgeführten Wertung wird vom Planungsbüro empfohlen, die Arbeiten für das Projekt: Erneuerung Kanal Edling von der Viehhauser Straße Zum PW Meggle mit Querung der Bahn im Microtunnelingverfahren zu einer Summe von brutto 1.016.561,18 € an die Firma Zosseder GmbH, Spielberg 1, 83549 Eiselfing zu vergeben. 

Der Auftrag wird an die Firma Zosseder GmbH, Spielberg 1, 83549 Eiselfing zu einem Angebotspreis von 1.016.561,18 € vergeben.


8.Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE);
a) Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 21.11.2022
b) Verlängerung der Vereinbarung über die Bildung der ARGE

a)
Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 21.11.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen. 

b)
Der Verlängerung der Vereinbarung über die Bildung einer besonderen Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklung des Raumes Wasserburg a. Inn um weitere 10 Jahre wird vom Gemeinderat Edling zugestimmt. 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.06.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Aufstellung eines Stickstoffsilos, Fl.- Nr. 220, Gemarkung Edling, nähe Gewerbegebiet Staudhamer Feld

- Errichtung eines Carports, Weiherweg 13, Fl.-Nr. 380/3, Gemarkung Edling

- Bauantrag zum Umbau des Erdgeschosses in eine 4-Zimmerwohnung in Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2, Gemarkung Edling 

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Staudhamer Straße 20 a, Fl.-Nr. 201/6, Gemarkung Edling


2. Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens zur 
Verlängerung des Kiesabbaus in Breitbrunn sowie zur Erweiterung der Kiesgrube nach Norden 

Mit Bescheid vom 15.11.2011 wurde zuletzt der Kiesabbau auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 884, 885, 886, 884/2, 885/2 und 794 der Gemarkung und Gemeinde Edling sowie auf Fl.Nrn. 1394, 1390 und 1389 der Gemarkung und Gemeinde Pfaffing bis zum 31.12.2021 genehmigt. 

Mit Antrag vom 02.06.2022, beantragte die Gebr. Adler KG beim Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, Wasserwirtschaft die Verlängerung des Kiesabbaus sowie die Erweiterung der Kiesgrube nach Norden. 

Mit Schreiben vom 08.06.2022 wird nunmehr die Gemeinde Edling um Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens gebeten. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wir darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserleitung DN 150 der öffentlichen Wasserversorgung verläuft, die bei der Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. südlich  entlang davon und westlich an der Rossharte Straße verlegt werden müsste. 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Verlängerung des Kiesabbaus und der Erweiterung der Kiesgrube einverstanden. Die vorhandene Trinkwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Edling muss auf Kosten der Gebr. Adler KG wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Edling abzuschließen.


3. Sanierung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten
b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten

Für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € abgegeben. 

Der Auftrag für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling  zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € erteilt.


b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

Für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 3 Angebote vor die gewertet werden konnten (14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € abgegeben.

Der Auftrag für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € erteilt.


4. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 13.05.2022

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 13.05.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen. 


5. Bebauungsplan Viehhauser Straße;
a) Aufstellungsbeschluß für einen qualifizierten Bebauungsplan nach
§ 13 b BauGB für das Gebiet Viehhauser Straße in Edling, Fl.Nr’n. 135 und 148 (Teilflächen)
b) Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluß

a)
Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling  als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 

Der Auftrag für die Erbringung der Architektenleistungen wurde am 18.11.2021 bereits an die Fa. Stephan Jocher in Wasserburg vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB für das Gebiet Edling „Viehhauser Straße“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling.

b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Stephan Jocher, Wasserburg wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Viehhauser Straße“ vom 23.06.2022 wurde dem Gemeinderat von Frau Linnerer (Architekturbüro Stephan Jocher) in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den vom Architekturbüro Stephan Jocher ausgearbeiteten Entwurf (nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen bei den Hinweisen zu den  Emissionen) des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 23.06.2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 28.04.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Nutzungsänderung von 2 Garagen in einem bestehenden Einfamilienhaus und Erweiterung der Wohnfläche sowie Ergänzung von 2 zusätzlichen Stellplätzen in der Staudhamer Str. 4, Fl.-Nr. 196/1, Gemarkung Edling

 
2. Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt;
Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem.§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Brandstätt Nord 

Mit Schreiben vom 10. März 2022 wurde ein Antrag auf Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Brandstätt – Nord gestellt, um den Neubau eines Wohnhauses zu realisieren. 

Da sich das geplante Gebäude derzeit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet, ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig. 

Der Gemeinderat beschließt deshalb aufgrund von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB den Erlass einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Brandstätt-Nord gemäß dem vorliegenden Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der Ergänzungssatzung soll das Planungsbüro AKFU – Konrad, Fischer und Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. 

Die Planungskosten für den Erlass der Ergänzungssatzung werden vom Antragsteller übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Durch das neu zu errichtende Gebäude würde die gemeindliche Hauptwasserleitung (DN 150) überbaut werden, daher ist diese zu verlegen. Hierzu wird mit dem Antragsteller eine Vereinbarung bezüglich der neuen Leitungsführung, der Kostenaufteilung sowie der Vorgehensweise der Leitungsverlegung und einer Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch geschlossen.
 

3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS

b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro

a) Auftragsvergabe der Projektierung HLS 

Für die Projektierung Heizung/Lüftung/Sanitär liegt der Gemeinde Edling nur ein Angebot der Fa. Cirtec – Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut vor. Die anderen angefragten Ing.-Büros konnten kein Angebot abgeben.

Das Angebot nach HOAI umfasst die Leistungsphasen 1-9 mit Honorarzone 1, Mindestsatz und 5% Nebenkosten. Der Auftrag für die Projektierung HLS wird an das Ing.-Büro Cirtec - Michael Hopf, Englmeierweg 23, 84036 Landshut gemäß dem schriftlichen Angebot vom 21.03.2022 erteilt.


b) Auftragsvergabe der Projektierung Elektro 

Für die Projektierung Elektro liegen der Gemeinde Edling zwei Angebote nach der HOAI vor.

Das günstigste Angebot wurde vom Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring abgegeben. 

Der Auftrag für die Projektierung Elektro wird an das Planbüro F (Siegfried Fischer), Am Kornfeld 5a, 83562 Rechtmehring gemäß dem schriftlichen Angebot vom 10.03.2022 erteilt.
 

4. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage 

Für die Errichtung einer PV-Anlage am Kindergarten Schatztruhe lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € abgegeben.

Der Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage wird gemäß dem schriftlichen Angebot vom 25.02.2022 an die Fa. Sailer Elektrotechnik, Franz-Schubert-Str. 11, 84518 Garching zu einem Bruttoangebotspreis von 57.115,86 € erteilt.

 

5. Bebauungsplan „Buchenweg“;
Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buchenweg“ im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Hans Baumann & Freunde wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 184, 186/1 und eine Teilfläche von Flurnummer 186, Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Buchenweg“ vom 28.04.2022 wurde dem Gemeinderat von Herrn Baumann vom Architekturbüro Baumann & Freunde in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Die Festsetzung zu den Schallschutzmaßnahmen unter Punkt 12.1 konnte nach Rücksprache mit dem Büro C. Hentschel Consult Ing.-GmbH für Immissionsschutz und Bauphysik entfallen. Entgegen der in der letzten Sitzung beschlossenen Bestimmung, die erforderlichen Stellplätze sollen sich für alle Wohneinheiten nach der geltenden Stellplatzsatzung der Gemeinde Edling richten, wurde seitens des Gemeinderates befürwortet, dass für Wohnungen unter 30 m² Wohnfläche nur ein Stellplatz herzustellen ist. Die den Gemeinderäten vorliegende Begründung wurde bezüglich des Punktes 3.1 zu den von Herrn Architekt Baumann erläuterten Punkten ergänzt bzw. geändert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den von Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, ausgearbeiteten Entwurf nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes „Buchenweg“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 28. 04. 2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.


6. Beauftragung eines Unternehmens zur Erstellung eines Datenschutz- und 
Informationssicherheitskonzeptes 

Die Gemeindeverwaltung beauftragt aufgrund der stetig steigenden Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen als Ausfluss aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse ein Unternehmen mit einer DSGVO-konformen Umsetzung der Konzepte. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10.000,00 €. 

Hier haben sich zwei Anbieter herauskristallisiert:

Actago GmbH aus Landau an der Isar und CyberTecc aus Neustadt an der Donau.

Nach erfolgter Kosten-Nutzen-Analyse wird der Auftrag entsprechend an einen der zwei Unternehmen vergeben. 

Gleichzeitig werden die geschlossenen Zweckvereinbarungen in Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit mit dem LRA Rosenheim (derzeitige Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € pro Jahr, aufgrund von stetigen Austritten aus den zwischen dem Landkreis RO und den Kommunen getroffenen Zweckvereinbarungen werden jedoch deutliche Kostensteigerung bis hin zu 10.000,00 € pro Jahr ohne Mehrnutzen erwartet) fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt.


7. Vorstellung der Digitalen Kommune Edling

Anfang 2021 fand der Startschuss zur Digitalisierung des Rathauses und seines Produktportfolios statt. 

Die Zielsetzung war ein angemessenes Niveau in Bezug auf die Umsetzung des OZG und der notwendigen Onlinedienste zu erreichen.

- Was sind unsere Meilensteine, gibt es welche?

- Wurde das Ziel bis zum heutigen Zeitpunkt erreicht?

Meilensteine: 

- Interne Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes auf Basis des BSI IT-Grundschutzkompendium 2. Edition 2019 > 140 Seiten 

- Mit Abschluss dessen, Erhalt des Siegels für Kommunale IT-Sicherheit durch das LSI im September 2021 (zum Zeitpunkt des Erhalts 6 Kommune im Landkreis RO). 

- Vom Produktportfolio in der Größe von 0 Onlinediensten zum Beginn 2021 bis hin zu derzeit 56 Onlinediensten (Vergleich Stadt Rosenheim ist dato bei 60 Onlinediensten) über das Bürgerserviceportal und komxformularcenter direkt verlinkt mit dem Bayernportal. 

- Im Februar 2022 Erhalt der Auszeichnung „Digitales Amt“ durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, die Gemeinde Edling gehört zu den 60 am besten digitalisierten Kommunen im Bereich der Verwaltung in ganz Bayern. 

- Einführung eines digitalen Rechnungseingangsbuches, eines Datenmanagementsystems, eines digitalen Archives und der stetigen Weiterentwicklung der Kommune in Bezug auf Bürgernähe und 24/7 (rund um die Uhr) digitale Erreichbarkeit mit dem Ziel einer „papierlosen“ Kommune bis Ende 2023. 

Sind wir als Gemeinde Edling also gut auf die digitale Zukunft vorbereitet?  
Ja sind wir!

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 24.03.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Garage sowie Ersatzbau eines Wohnhauses in Fuchstal 4, Fl.Nr. 1900, Gemarkung Edling

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Büroeinheit und Garage, Am Gewerbering 19, Fl.Nr. 215/10, Gemarkung Edling


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Bauantrag zum Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Zanderweg 11, Fl.Nr. 418/12, Gemarkung Edling 


3. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen und Carport im Böhmerwaldweg 13, Fl.Nr. 493/13, Gemarkung Edling durch die Gemeinde Edling;
a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes
b) Vergabe des Architektenauftrages
c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

a) Vorstellung und Genehmigung des Eingabeplanes

Dem Gemeinderat wurde der vorliegende Eingabeplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses durch die Gemeinde Edling im Baugebiet Böhmerwaldweg vorgestellt. 

Danach ist ein Baukörper auf 15 x 11 Metern mit KG, EG, OG und DG mit 6 Carportstellplätzen sowie 6 weiteren Stellplätzen geplant. Die Wandhöhe des Gebäudes soll 6,70 Meter betragen. Das Bauwerk soll in Beton- bzw. Ziegelbauweise mit teilweiser Holzverschalung im Obergeschoß errichtet werden. 

Es sollen insgesamt 6 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von etwa 338 m² entstehen, die sich wie folgt aufteilen: 

EG:  2 Wohnungen mit je 51,6 m² und 1 Wohnung mit 31,9 m² (jeweils mit Terrasse)

OG: 2 Wohnungen mit 66,4 m² und 46,1 m² (jeweils mit Balkon)

DG: 1 Wohnung mit 90,5 m² (mit Balkon)

Als Heizung ist eine Wärmepumpe (Luft- oder Erdwärme) mit PV-Unterstützung geplant. Die Gesamtkosten des Bauwerkes sind mit etwa 1.250.000,00 € veranschlagt. 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorliegende Planung genehmigt. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Böhmerwaldweg. Da alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO) durchgeführt werden. 

b) Vergabe des Architektenauftrages

Der Auftrag zur Erbringung der Architektenleistung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Böhmerwaldweg wird an das Architekturbüro Kammerl + Kollegen, Hauptstr. 19, 83539 Pfaffing gemäß dem Honorarangebot vom 07.02.2022 erteilt. 

c) Beschlussfassung über die Beantragung von Fördermitteln aus dem kommunalem Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) des Freistaates Bayern

Die Verwaltung wird beauftragt für die Baumaßnahme staatliche Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm (KommWFP) über die Regierung von Oberbayern zu beantragen. Dabei soll auch der sogenannte vorzeitige Baubeginn beantragt werden. 


4. Erweiterung und Teilumbau des Rathauses Edling;
Vorstellung der Vorentwurfsplanung des Erweiterungsbaus auf Fl.Nr. 37 sowie des Teilumbaus mit Einbau eines Aufzuges im bestehenden Rathaus

Dem Gemeinderat wurde der Vorentwurfsplan des Architekturbüros Kammerl + Kollegen zur Erweiterung des Rathauses auf Fl.Nr. 37, Gemarkung Edling vorgestellt. 

Danach wäre ein Baukörper mit 30 m bzw. 35 m auf 8,50 m mit KG, EG und OG zur Unterbringung eines Sitzungssaales, Trauungszimmers, Archiv- und Büroräumen sowie Funktionsräumen vorgesehen. Die Beheizung des Gebäudes könnte über einen Fernwärmeanschluss an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Die Gesamtkosten für diesen Neubau sind nach Kostenschätzung mit etwa 2.200.000,00 € (30 m-Variante) bzw. 2.500.000,00 € (35 m-Variante) veranschlagt. 

Des Weiteren wurde der Gemeinderat über die Grobplanung bezüglich des Teilumbaus des bestehenden Rathauses informiert. Danach werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

- Dachsanierung

- Einbau eines Aufzuges

- Erneuerung der Sanitäranlage im EG mit Barrierefreiheit

- Neugestaltung des Eingangsbereiches

- Umbau und Sanierung verschiedener Büroräume (u.a. Verlegung des Bauamtes in das derzeitige Archiv)

Eine Kostenschätzung für diese Arbeiten liegt derzeit noch nicht vor.


5. Antrag des Kirtavereins Edling e.V. zur Anpachtung des Lagerhausgebäudes an der 
Bahnstraße 

Mit mündlicher Vorsprache am 18.02.2022 in der Gemeindeverwaltung Edling stellte der Kirtaverein Edling e.V. den Antrag auf Verpachtung des Lagerhauses mit Außenflächen an der Bahnstraße. 

Die künftige Nutzung des Lagerhauses soll für Vereinszwecke erfolgen (Lager und Vereinsbüro). 

Der bisherige Pächter des Lagerhauses (Fa. KWE – Klaus Weiß, Gewerbliche Vermietungen) ist laut mündlicher Absprache mit dem Kirtaverein mit der Übertragung des Pachtverhältnisses auf den Kirtaverein einverstanden. 

Von Seiten der Verwaltung wird die Verpachtung an den Kirtaverein befürwortet, wenn die im Entwurf des Pachtvertrages genannten Sanierungsarbeiten ohne Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Edling durchgeführt werden. 

Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss des Pachtvertrages mit dem Kirtaverein Edling e.V. und mit dem gleichzeitigen Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Fa. KWE – Klaus Weiß einverstanden. Vorab soll durch die Gemeinde eine Raumluftuntersuchung durch eine geeignete Firma in Auftrag gegeben werden, um eine mögliche Schadstoffbelastung durch Altlasten auszuschließen.


6. Vorlage der Jahresrechnung 2021 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens-und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

7. Beschlussfassung zum möglichen Erlass einer Plakatierungs-verordnung für die Gemeinde Edling 

In der Sitzung am 11.11.2021 hat der Gemeinderat über den Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling beraten und dabei der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Verordnungsentwurf auszuarbeiten und diesen vorab auch mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim abzustimmen. 

Die von der Gemeindeverwaltung in der damaligen Sitzung vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Wahlwerbung wurden im Wesentlichen auch in der Stellungnahme der Rechtsaufsicht vom 24.01.2022 bestätigt. So sind Regelungen, welche Wahlwerbung auf bestimmte, dafür vorgesehene Anschlagstafeln beschränken nur dann zulässig, wenn das Netz der Anschlagstafeln hinreichend dicht ist und eine flächendeckende Wahlwerbemöglichkeit gegeben ist. Es müssten also auch die einzelnen Ortsteile entsprechend berücksichtigt werden, was einen enormen Aufwand für den Bauhof bedeuten würde und daneben auch an den fehlenden öffentlichen Aufstellflächen scheitern würde. 

Alternativ wurde von der Rechtsaufsicht empfohlen, die Verordnung so auszugestalten, dass Wahlwerbung auch außerhalb der Anschlagtafeln unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben angebracht werden kann. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird dem Gemeinderat deshalb empfohlen, auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung zu verzichten. Nach einer ausführlichen Diskussion zu dieser Thematik wird die Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen verschoben.