In der Finanzausschußsitzung am 07.02.2018 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2018 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2018.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:  

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling
 für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.955.300,00 €,
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.074.500,00 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke  (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2018  in Kraft.


Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

a) Einnahmen:

1.   Grundsteuer A+B 450.000,00 €
2.   Gewerbesteuer 900.000,00 €
3.   Einkommensteueranteil 2.500.000,00 €
4.   Umsatzsteueranteil 120.000,00 €
5.   Hundesteuer  10.000,00 €
6.   Schlüsselzuweisung 645.700,00 €
7.   Sonst. allgemeine Zuweisung 70.000,00 €
8.   Einkommensteuerersatzleistung 200.000,00 €
9.   Überlassung aus der Grunderwerbssteuer  20.000,00 €
10. Konzessionsabgabe 95.000,00 €
11. Kindergartenbeiträge 97.000,00 €
12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten 300.000,00 €
13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 210.000,00 €
14. Straßenunterhaltungszuschuss 75.200,00 €


b) Ausgaben:

1.   Gewerbesteuerumlage 176.000,00 €
2.   Kreisumlage 2.203.900,00 €
3.   Schulverbandsumlage 497.100,00 €
4.   Zinsen 8.200,00 €
5.   Straßenunterhalt und Winterdienst 220.000,00 €
6.   Straßenbeleuchtung/Unterhalt 31.000,00 €
7.   Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 500.000,00 €
8.   Personalkosten insgesamt  1.677.100,00 €


Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:

1.   Ausstattungen für die Feuerwehren 225.000,00 €
2.   Grunderwerb 550.000,00 €
3.   Deckenverstärkungen auf GVStr. 200.000,00 €
4.   Bahnübergangssicherungen  240.000,00 €
5.   Baugebietserschließungen  300.000,00 €
6.   Investitionen in die Abwasserentsorgung 930.000,00 €
7.   Ausbaukosten Breitbandversorgung 500.000,00 €
8.   Investitionen in das Wasserleitungsnetz 250.000,00 €


Schuldenstand:

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2018 etwa 357.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 217.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 47,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.


Rücklagenstand:

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2018 etwa 10.400.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 7.300.000,00 € betragen.


Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne:

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2018 296.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 140.500,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 156.000,00 €.


Edling, den 23.02.2018
Martin Berger