1.  Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Bauantrag von Bartholomäus und Erna Ramsl, Egerländerweg 8, 83533 Edling   Umbau eines Wohnhauses und Anbau eines Wintergartens im Egerländerweg 8,   Fl.-Nr. 528/2, Gemarkung Steppach

Bauantrag von Centa und Josef Hartl, Edelweißstr. 1, 83539 Pfaffing;   Erweiterung eines Zweifamilienhauses um eine Einliegerwohnung in der Tulpenstr. 1, Fl.Nr. 493/3 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Bauantrag der Fa. Decker Wohnbau GmbH, Am Stadtpark 6, 84405 Dorfen;  Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen in der Pfaffinger Str. 10,  Fl.-Nr. 348/3, Gemarkung Edling 

3. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan für das Gebiet „Pfaffinger Str.“ in Edling und Erlass einer Veränderungssperre 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB für das Gebiet „Edling – Pfaffinger Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 348/3, 348/4, 348/5, 348/6, 348/12, Gemarkung Edling und ist im anliegenden Lageplan aufgezeigt. Der Planungsauftrag wird an das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Germering gem. dem vorliegenden Honorarangebot vom 16. Mai 2018 erteilt.  Für weitere ggf. notwendige Planungsleistungen (z. B. Grünordnung, Immissionsschutz) erteilt der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister die Ermächtigung zur Auftragsvergabe.

Um die beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Edling – Pfaffinger Str.“ zu sichern, ist der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauBG für den Geltungsbereich notwendig (Fl.-Nr. 348/3, 348/4, 348/5, 348/6 sowie 348/12, Gemarkung Edling). Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 17. Mai 2018 der  Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Edling – Pfaffinger Str.“ als Satzung. 

4. Änderung des Bebauungsplanes „Edling – Nord-Ost II im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss 

Nach der Behandlung und Abwägung der eingegangen Stellungnahmen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange wurde die 2. Änderung des Bebauungsplans “Nord-Ost II“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom 05.04.2018 als Satzung beschlossen. 

5. Pflegestern Seniorenservice gGmbH;
Vorlage der Beteiligungsberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nach Art. 94 Abs. 3 GO 

Die Berichte über die Beteiligung der Gemeinde Edling an der Pflegestern Seniorenservice gGmbH für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 nach Art. 94 Abs. 3 GO wurden dem Gemeinderat vorgelegt und in Anlage beigefügt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 

6. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2017 

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2017 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

 Summe Aktivseite:    2.395.208,93 €
Summe Passivseite:   2.395.208,93 € 
Jahresergebnis lt. Bilanz:  12.937,66 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:  12.937,66 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.