1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Baugenehmigung von Helmut und Rosa Schreier, Attelthal 11a, Edling; 
Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Attelthal 11 a, Fl.-Nr.1750/1, Gemarkung Edling

Bauantrag von Josef Baumann, Anzenberg 3, Edling;
Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle in Anzenberg, Fl.-Nr. 1526, Gemarkung Edling

Änderungsantrag der Gebrüder Gruber GbR, Obersteppach 4 b, Edling;
Tektur zum Eingabeplan Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports. hier: Verschiebung der Garagen in Unterhub 5 f und 5 g, Fl.-Nr. 907/2 und 907/3,Gemarkung Steppach 

Bauantrag von Herrn Matthias Schnetzer, Hart 6, 83533 Edling;
Errichtung eines landwirtschaftlichen Lager- und Geräteschuppen in Hart, Fl.-Nr. 2087, Gemarkung Edling 


2. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2018
Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 26.07.2018 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2018 in Höhe von 3.647,20 € gewährt (gemäß der „Bürgermeistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €). 


3. Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH
Der derzeit bestehende Strom-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Edling und den Bayernwerken endet zum 18.06.2021. Nach den bestehenden Bestimmungen muss die Neuvergabe der Stromkonzession nach § 46 Abs. 3 EnWG spätestens zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgte am 21.03.2018. 

In der vorgegebenen Bewerbungsfrist bis 30.06.2018 hat lediglich die Bayernwerk Netz GmbH, Arnulfstr. 203, 80634 München Interesse für die Stromkonzession der Gemeinde Edling bekundet. 

Mit Schreiben vom 08.08.2018 hat das Bayernwerk einen entsprechenden Entwurf eines Strom-Konzessionsvertrages an die Gemeinde Edling gesandt. Dieser Vertrag entspricht inhaltlich dem Musterkonzessionsvertrag des Bayerischen Städte- und Gemeindetages und dem Verband der bayerischen Elektrizitätswirtschaft (VBEW).

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des genannten Vertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH zu. 


4. Antrag von Tobias Kainz und Veronika Schwarzenböck, Roßhart 12, Edling auf Anwendung des § 13 b BauGB in Roßhart, auf Fl.Nr. 1056

Herr Tobias Kainz und Frau Veronika Schwarzenböck stellen gemäß Schreiben vom 14.08.2018 den Antrag zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes unter Anwendung des § 13 b BauGB in Roßhart. 

Zu den Gründen wird u. a. ausgeführt, dass die Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart aus rechtlichen Gründen gescheitert ist und die Aufstellung eines Bebauungsplans unter Anwendung des § 13 b BauGB seitens der Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim als eventuell mögliche Option vorgeschlagen wurde. 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Durchführung des § 13 b BauGB von Herrn Kainz und Frau Scharzenböck unter folgenden Voraussetzungen zu: 

Die Grundstückseigentümer erklären sich bereit, für eine der beiden entstehenden Bauparzellen der Gemeinde Edling ein notarielles Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung innerhalb von 15 Jahren einzuräumen. 

Die Grundstückseigentümer tragen sämtliche Planung- und Erschließungskosten. Dies ist mit einem städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die Fachplaner werden dabei durch die Gemeinde Edling bestimmt. 

Die Zustimmung ist lediglich eine Einzelfallentscheidung und beruht darauf, dass hier bereits seitens des Gemeinderates eine Satzung beschlossen wurde, diese jedoch aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. 

Auch ein Antrag auf Baugenehmigung wurde seitens des Landratsamtes wegen geringer Überschreitung der Satzungsgrenze abgelehnt.