1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Bauantrag von Herrn Andreas Mitterhuber-Heitmeir, Blumenstraße 11, Edling;
Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus in der Blumenstr. 11, Fl.Nr. 598/2

 2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Bauantrag durch die Gebrüder Gruber Gbr, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Stellplätzen und 2 Carport in Unterhub, Fl.Nr. 907/1 

Grundsatzbeschluss zur technischen Sicherung der Bahnübergänge km 23,578 (Au) und Km 22,735 (Kumpfmühl) auf der Bahnstrecke Rosenheim-Mühldorf
Nach dem letzten tödlichen Unfall am Bahnübergang Viehhausen kam erneut die Diskussion über die ungenügenden technischen Sicherungen der Bahnübergänge in Viehhausen, Au und Kumpfmühl auf der Bahnstrecke Rosenheim-Mühldorf auf. 

Bei einem kürzlich stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern der Südostbayernbahn, der Stadt Wasserburg sowie der Gemeinde Edling wurde seitens der Bahn auch die Möglichkeit der Schließung des Bahnübergangs in Au mit Ausbau der Straße nach Viehhausen angesprochen. 

Eine komplette Schließung des Bahnübergangs in Au (bzw. auch in Kumpfmühl) mit Ausbau eines Ersatzweges wird vom Gemeinderat abgelehnt. Stattdessen wird eine technische Erneuerung der Bahnübergänge mit Lichtzeichen und Halbschranken mit Kostenbeteiligung nach den geltenden gesetzlichen Regelungen unterstützt. 

4. Beschlussfassung zur Neuaufstellung der Richtlinien zur Vergabe von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken

Aufgrund europäischer Vorgaben und Gerichtsurteile können die bislang in vielen Gemeinden praktizierten „Einheimischenmodelle“ nicht mehr in der bisherigen Form angewandt werden. Vor allem eine Berücksichtigung der Ortsansässigkeit als Zugangsvoraussetzung ist nicht mehr erlaubt.

Die oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag haben deshalb ein Rahmenmodell entwickelt, nach denen sich die örtlichen Vergabekriterien rechtssicher orientieren können. 

Nach diesen Vorgaben hat die Verwaltung neue Vergabe-Richtlinien für die Gemeinde Edling entworfen, die für die künftige Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken angewandt werden. Die Richtlinien können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

5. Baugebiet „Böhmerwaldweg“;
Vergabe des Planungsauftrages für die Baulanderschließung

Aufgrund des Honorarangebotes vom 05.10.2018 wird der Auftrag für die Erbringung der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebietes „Böhmerwaldweg“ an das Ing.-Büro Europplan, Bad Endorf erteilt.