1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Hofstetter, Unterwöhrn 1, 83543 Rott a. Inn; Neubau von 2 Doppelhäusern nach Abbruch des bestehenden Gebäudes in Hochhaus 17, Fl.-Nr. 487, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Singh Jaswinder, Hubertusstraße 1, 85630 Neukeferloh; Nutzungsänderung von einem Reinigungsladen zu einem Pizzalieferservice in der Hauptstraße 29, Fl.-Nr. 577/3, Gemarkung Edling 

- Antrag von Herrn Christian Lipp, Bruck 3, 83533 Edling; Nutzungsänderung Mittelteil EG (ehem.Stall) des landw. Anwesens: Wohnnutzung und Heizung zur Erweiterung der Wohnfläche Wohnung 1 EG sowie Einbau einer 2.Wohneinheit im Wohnteil (Ost) OG, Einbau einer Außentreppe und Ausbau des Dachraums zur Erweiterung der Wohnfläche Wohnung 2 einschl. energetischer Sanierung des Wohnteils in Bruck 3, Fl.-Nr. 1887, Gemarkung Edling 


2. Sachstandsbericht aus Sicht der Interessengemeinschaft Edlinger Wasser e.V. zur künftigen Wasserversorgung der Fa. Meggle 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Vorsitzende der IEW Edling e.V. Herr Jürgen Reischenbeck geladen. Er informierte den Gemeinderat in einem ausführlichen Vortrag über die Arbeit der Interessengemeinschaft bezüglich des Edlinger Wassers. Insbesondere ging er auf folgende Punkte ein:

- Hohe Wasserentnahme durch die Fa. Meggle aus dem Gemeindegebiet Edling
- Künftige wasserrechtliche Genehmigung für die Fa. Meggle
- Offener Dialog mit der Fa. Meggle,  in Bezug auf mögliche Wassereinsparungen
- Öffentliche Versorgung durch Meggle in Reitmehring
- Wasserschutzgebiet
- Alternativen für den bestehenden Meggle-Brunnen (Stadt Wasserburg)
- Pegelstände   


3. Antrag des Gemeinderates Edling an das staatliche Straßenbauamt Rosenheim auf  Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der B304 zwischen Brandstätt und Staudham 

Aufgrund immer häufiger auftretender schwerer Unfälle, teilweise mit Todesfolge, im Bereich Brandstätt, Hochhaus und Staudham ist aus der Sicht des Gemeinderats hier dringender Handlungsbedarf gegeben. 

Brandstätt:
Hier kommt es leider schon fast regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen im Kreuzungsbereich. Direkt am Kreuzungsbereich befindet sich eine Bushaltestelle. Die dort wartenden Fahrgäste, hauptsächlich Schüler, sind hier nicht sicher. Außerdem wird die B304 von Kindern in diesem Bereich gequert. Hier müsste eine drastische Geschwindigkeitsreduzierung mit Warnhinweisen auf Schulkinder angeordnet werden. 

Hochhaus:
Ebenso wie in Brandstätt ist dies ein Unfallschwerpunkt. Auch hier ereignen sich immer wieder schwere Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Toten. Besonders im morgen- und abendlichen Berufsverkehr ist das Einfahren bzw. Queren nicht mehr gefahrenlos möglich. Für Fußgänger und Radfahrer kommt dies schon einem Himmelfahrtskommando gleich. Auch hier sind technische Lösungen unabdingbar. Diese wurden vom staatlichen Straßenbauamt bereits vor Jahren angedacht, konnten aber zum damaligen Zeitpunkt nicht realisiert werden. 

Staudham:
Die Situation in Staudham verschlechtert sich zunehmend. Zum einen ist, wie in Hochhaus, ein Einfahren oder Abbiegen Richtung Edling oder München in Stoßzeiten kaum noch möglich. Zum anderen bilden sich durch den Bahnübergang in Reitmehring lange Rückstaus, die ebenfalls ein Abbiegen, egal welcher Richtung, fast unmöglich machen. Hier auf eine Lösung in Bezug auf den Bahnübergang Reitmehring zu hoffen, ist unrealistisch. Hier kann nur eine Ampellösung - vergleichbar Ortsumfahrung Ebersberg- Erleichterung bringen. Außerdem wurde das Gewerbegebiet Staudhamer Feld der Stadt Wasserburg Richtung Osten erweitert, was zusätzlichen Verkehr, insbesondere durch Schwerlastverkehr bedeutet. 

Der Gemeinderat Edling bittet das staatliche Bauamt Rosenheim dringend und zeitnah um Lösungsmöglichkeiten ggf. mit Ausführungsbestimmungen zu dem oben aufgeführten Sachverhalt. 

4. Bebauungsplan „Böhmerwaldweg“ (beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB); Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach erneuter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (§§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) und Satzungsbeschluss 

Nach der erneuten Auslegung des Bebauungsplanes „Böhmerwaldweg“ wurden die eingegangen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vom Gemeinderat behandelt und abgewogen sowie der Satzungsbeschluss gefasst. Nach der nunmehr zu erfolgenden Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.