1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Herrn Georg Hargasser, Rudering 1, Edling;
Umbau der zwei bestehenden Wohnungen durch Trennung von Kommunwänden in drei Wohneinheiten und Errichtung einer Doppelgarage in Rudering 1 und 1a, Fl.Nr. 163

 - Bauantrag von Herrn Jürgen Reischenbeck, Drosselweg 3, Edling;
Tekturplanung zum Eingabeplan vom 14.07.2017: Ausbau einer dritten Wohneinheit über der bestehenden Garage im Drosselweg 3, Fl.Nr. 234

 - Bauantrag von Herrn Falko Birkmaier, Hochhaus 12, Edling;
Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2 

- Bauantrag von Herrn Martin Staude, Samerstr. 3, Edling;
Dachgeschossausbau in eine dritte Wohneinheit mit Anhebung des Dachstuhles und Einbau von Dachgauben in der Samerstr. 3, Fl.Nr. 454/1 

- Bauantrag von Herrn Daniel Limberger, Zanderweg 2, Edling;
Anbau eines Büroraumes im Erdgeschoss und Anbau von Kellerräumen an das bestehende Einfamilienhaus im Zanderweg 2, Fl.Nr. 418/6 

- Bauantrag von Herrn Hubert Fischer, Bruck 1, Edling;
Erweiterung der bestehenden Landmaschinenwerkstatt in Attelthal 12, Fl.Nr. 1752 

- Bauantrag der Bernhard Daburg GbR, Daburg 4, Edling;
Errichtung eines teilüberdachten Auslaufes für Kalbinnen und eines überdachten Außenfutterplatzes in Daburg 4, Fl.Nr. 1959, 2000, 2002 und 2003

2. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13b BauGB für das Gebiet „Roßhart Süd-West“, Fl.Nr’n. 1056 und 1057 jeweils Teilfläche, Gemarkung Edling 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB im Sinne des § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB für das Gebiet „Roßhart-Südwest“. Es umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1056 (Teilfläche), 1057/2 (Teilfläche) sowie 1066/2, Gemarkung Edling. 

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, München beauftragt. Die Grundstückseigentümer tragen sämtliche Planungskosten. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Die Grundstückseigentümer tragen auch sämtliche Erschließungs-kosten. 

3.  Breitbandausbau in der Gemeinde Edling – 3. Verfahren;
Auftragsvergabe zum FTTH-Ausbau in den festgelegten Erschließungs-gebieten  

Die Gemeinde Edling führte mit Unterstützung des beauftragten Ing.-Büros IK-T, Regensburg ein 3. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in den dort festgelegten Erschließungsgebieten durch. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens wurde lediglich ein Angebot bei der Gemeinde Edling eingereicht: 

Telekom Deutschland GmbH, Angebot vom 14.11.2018:
Wirtschaftlichkeitslücke:  908.343,00 €
Realisierungszeit:  48 Monate nach Vertragsunterzeichnung 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling vergibt den Auftrag zum technischen Breitbandausbau an die Telekom Deutschland GmbH vorbehaltlich der Förderbewilligung durch die Regierung von Oberbayern und der Plausibilitätsprüfung zu den Bedingungen des Angebots vom 14.11.2018. Der Fördersatz beträgt gemäß der Förderrichtlinie 80%. 

4. Auftragsvergabe für den Glasfaseranschluss der Schule Edling nach der Förder-richtlinie des Freistaates Bayern 

In einem Angebotsverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den FTTB-Anschluss der Franziska-Lechner-Schule Edling wurden insgesamt 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Rahmen dieses Angebotsverfahrens wurde lediglich ein Angebot bei der Gemeinde Edling eingereicht: 

T-Systems International GmbH, Angebot vom 08.11.2018:
Angebotshöhe-Brutto:   53.818,85 €
Realisierungszeit:  45 Wochen nach Auftragseingang bei T-Systems 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling vergibt den Auftrag zur Glasfaseranbindung der Franziska-Lechner-Schule Edling an die T-Systems GmbH vorbehaltlich der Förderbewilligung durch die Regierung von Oberbayern zu den Bedingungen des Angebots vom 08.11.2018. Der Fördersatz beträgt gemäß der Förderrichtlinie 80% mit einem Förderhöchstbetrag von 50.000,00 €.