1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Michael und Karin Friedrich, Erlenstr. 2, Edling;
Dachanhebung am bestehenden Einfamilienhaus mit energetischer Sanierung und Errichtung eines Carports in der Erlenstr. 2, Fl.Nr. 174 

- Bauantrag von Herrn Sebastian Asböck, Allmannsberg 3c, Edling;
Anbau eines Pferdeunterstandes an den bestehenden Stadel, Errichtung eines Reitplatzes und Einzäunung der bestehenden Koppel in Allmannsberg, Fl.Nr. 1648/2, 1550, 1636 

- Antrag auf Vorbescheid von Martin und Sandy Maier, Am Sonnenpoint 21, Edling;
Umnutzung der Schächinger Mühle mit Einbau von 8 Wohneinheiten, Wiedererrichtung des abgebrochenen Siloturmes mit Einbau einer Wohneinheit und Umnutzung des Mühlenhäuschens mit Einbau einer Wohneinheit in der Schächinger Str. 8, Fl.Nr. 126, 169

2. Aufstellung Bebauungsplan „Roßhart-Südwest“
Der Bebauungsplanentwurf „Roßhart-Südwest“ vom 01.04.2019, gefertigt vom Architektur-büro von Angerer, Konrad, Fischer und Urbaniak, München wurde dem Gemeinderat in seinem wesentlichen Inhalt erläutert. Der vorliegende Entwurf wurde anschließend vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

3. Die Niederschrift der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE) vom 26.03.2019 wird vom Gemeinderat bestätigt. Planungen der Gemeinde Edling waren nicht betroffen. 

4. Vergabe der Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Böhmerwaldweg“
Der Auftrag für die Erschließung des Baugebietes Böhmerwaldweg in Gschwendt wird der Fa. Rudolf Mayer aus Griesstätt als Pauschale in Höhe von 642.600,00 € erteilt. Die Arbeiten umfassen Straßenbau, Oberflächenentwässerung, Schmutzwasserkanal und Wasserleitung. 

5. Zuschuss für Caritas-Zentrum Wasserburg
Auf schriftlichem Antrag vom 25.03.2019 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2019 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.285,50 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger). 

6. Berufung des Gemeindewahlleiters und eines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2020
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG) bestellt der Gemeinderat den geschäftsleitenden Angestellten Herrn Martin Berger zum Gemeindewahlleiter. Als stellvertretenden Wahlleiter bestellt der Gemeinderat gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG den Angestellten Herrn Christian Spötzl.