Für das Jahr 2020 können die Sportvereine im Landkreis Rosenheim ab sofort die so genannte Vereinspauschale beantragen. Darauf hat jetzt das Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten und Wahlen im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht.

Die Höhe der Pauschale ist von der Mitgliederzahl zum 1. Januar 2020 sowie der bis zum Stichtag 1. März 2020 eingereichten Lizenzen abhängig. Wir weisen darauf hin, dass sich bei der Vorlage der Lizenzen wesentliche Änderungen ergeben haben. Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden. Der Antrag kann aber auch schriftlich beim Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 21, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim oder telefonisch unter 08031 392 2112 angefordert werden.

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März 2020 beim Landratsamt einzureichen. Nach diesem Termin eingehende Anträge bzw. Übungsleiterlizenzen können nicht mehr berücksichtigt werden.