1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Bauantrag von Herrn Josef Bräustetter, Zeil 1, Edling;  
Errichtung einer Güllegrube in Zeil 1, Fl.Nr. 710 

Bauantrag von Herrn Franz Bauer, Brandstätt 3, Edling;
Einfriedung des Gewerbebetriebes in Bandstätt 3, Fl.Nr. 821 

Bauantrag von Frau Rosemarie Gansinger, Lärchenstr. 3, Edling; 
Wohnhausumbau und Modernisierung sowie Nutzungsänderung in der Lärchenstraße 3, Fl.Nr. 93 und 94/1 

Bauantrag von Herrn Michael Stocker, Karpfenweg 10, Edling;
Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau als Ersatzbau in Untersteppach 13, Fl.Nr. 16 

Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Enrico Borelli, Hauptstr.16, 83562 Rechtmehring;
Nutzungsänderung zur Ferienwohnung der Wohnung Nr. 45 in der Hauptstr. 13b, Fl.Nr. 85

Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses von Frau Christine Dahnk, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg;
Errichtung von zwei Standgiebeln in Brandstätt 9d, Fl.Nr. 850/13 


2. Breitbandausbau in der Gemeinde Edling

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Dipl.-Ing. Michael Hierl vom beauftragten Ing.-Büro IK-T aus Regensburg zur Sitzung geladen. In einer ausführlichen Präsentation stellte er ein grundsätzliches Netzkonzept, die aktuelle Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling, die Bereiche mit Eigenausbau durch die Telekom und Vodafone, die Untersuchung weiterer Ausbaumöglichkeiten sowie die dazu erforderlichen Schritte im bayerischen Breitband-förderprogramm vor. 

Förderfähig sind dabei nur solche Bereiche, die mit dem künftigen Einsatz der Vectoring-Technik unter 30 Mbit/s versorgt sind. Ermittelt wurden hierbei Teilbereiche von Oberhub, Oberunterach, Linden, Gschwendt, Au, Allmannsberg und Attelthal. Der mögliche Ausbau erfolgt nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern und wird mit 80% gefördert. Nach der Grobkostenschätzung des Planungsbüros verbleibt für die Gemeinde Edling dann aber immer noch ein Eigenanteil von etwa 137.000 Euro. 

Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Fa. IK-T die weiteren Schritte im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durchzuführen (3. Verfahren der Gemeinde Edling). Ausserdem soll durch die Fa. IK-T ein sogenannter „FTTH-fähiger FTTB- Masterplan“ für die mögliche spätere Anbindung eines jeden Gebäudes der Gemeinde an das Glasfasernetz erstellt werden. 

Alle förderfähigen Planungs- und Beratungsleistungen hierzu sind durch das Planungs- und Beratungsbudget von bis zu 50.000,00 € abgedeckt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes ist am 04.06.2018 bei der Gemeinde Edling eingegangen. 
 
 
3. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 vom 23.05.2018 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2017 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 


4. Vollzug des Bayerischen E-Gouvernmentgesetzes;
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Rosenheim für einen gemeinsamen Informationssicherheitsbeaufragten (ISB) 

Am 12.12.2015 hat der Bayerische Landtag das Bayerische E-Government Gesetz (BayEGovG) beschlossen, welches zum 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Aus Art. 8 Abs. 1 Satz 2 ergibt sich die Verpflichtung zur Einführung eines entsprechenden Informationssicherheitskonzeptes sowie in der Folge daraus die Bereitstellung eines Informationssicherheitsbeauftragten. Dabei wird eine Einführungsfrist bis zum 01.01.2019 gewährt. 

Nachdem die Bereitstellung eines ISB für jede Kommune unwirtschaftlich wäre, soll diese Aufgabe in kommunaler Zusammenarbeit in Form einer Zweckvereinbarung erfüllt werden. Ziel für die Bereitstellung eines gemeinsamen ISB ist die Entlastung der einzelnen Kommunen in Sachen Informationssicherheit, die Zusammenarbeit in diesem Bereich und finanzielle Einsparungen. Der Landkreis Rosenheim stellt dabei den entsprechenden Arbeitsplatz zur Verfügung und bindet den ISB in dessen Verwaltungsorganisation ein. Die jeweiligen Kommunen bleiben jedoch eigenverantwortlich zuständig für die Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 BayEGovG (Informationssicherheit und Datenschutz). 

Die Kostenverteilung ist in Art. 3 der Zweckvereinbarung festgeschriebenen. Danach wird als Beispiel für eine 5.000 Einwohner Kommune ein jährlicher Beitrag von etwa 4.100,-- € entstehen. 

Der Gemeinderat Edling stimmt dem Abschluss der entsprechenden Zweckvereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen ISB zu.