In der Finanzausschußsitzung am 29.01.2019 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2019 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14.02.2019. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt: 

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

 § 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.144.900,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.955.300,00 € ab.         

 § 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

 § 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 § 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer    
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
    b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H.
  2. Gewerbesteuer 350 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

 § 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.

Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

 a) Einnahmen: 

  1. Grundsteuer A+B:  460.000,00 €
  2. Gewerbesteuer:  900.000,00 €
  3. Einkommensteueranteil:  2.700.000,00 €
  4. Umsatzsteueranteil:  125.000,00 €
  5. Hundesteuer:  11.000,00 €
  6. Schlüsselzuweisung:   550.000,00 €
  7. Sonst. allgemeine Zuweisung:  75.000,00 €
  8. Einkommensteuerersatzleistung:   200.000,00 €
  9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer:   40.000,00 €
  10. Konzessionsabgabe:  95.000,00 €
  11. Kindergartenbeiträge:  117.800,00 €
  12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten:  300.000,00 €
  13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:   200.000,00 €
  14. Straßenunterhaltungszuschuss:   88.900,00 €

 b) Ausgaben: 

  1. Gewerbesteuerumlage:  176.000,00 €
  2. Kreisumlage:    2.070.100,00 €
  3. Schulverbandsumlage:   519.700,00 €
  4. Zinsen:   4.400,00 €
  5. Straßenunterhalt und Winterdienst:   220.000,00 €
  6. Straßenbeleuchtung/Unterhalt:  31.000,00 €
  7. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“:  400.000,00 €
  8. Personalkosten insgesamt:    1.827.500,00 €

 Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind: 

  1. Ausstattungen für die Feuerwehren:   225.000,00 €
  2. Grunderwerb:  550.000,00 €
  3. Straßensanierungsmaßnahmen:  300.000,00 €
  4. Bahnübergangssicherungen:   50.000,00 €
  5. Baugebietserschließungen:  580.000,00 €
  6.  Investitionen in die Abwasserentsorgung:  1.080.000,00 €
  7. Ausbaukosten Breitbandversorgung:  400.000,00 €
  8.  Investitionen in das Wasserleitungsnetz:  250.000,00 € 

Schuldenstand: 

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 217.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 73.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 16,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.

Rücklagenstand: 

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 11.800.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 8.800.000,00 € betragen.

Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne: 

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2019 440.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 144.300,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 296.200,00 €.