Schließung der Gemeindeverwaltung Edling

Die Gemeindeverwaltung Edling bleibt am Freitag 14.05.2021 (Tag nach Christi Himmelfahrt) und am Freitag, 04.06.2021 (Tag nach Fronleichnam) geschlossen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.04.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Außentreppe mit 2 Wohneinheiten und Neubau einer Garage in Hochhaus 14, Fl.-Nr. 431/3, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnungserweiterung durch Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben in Unterhub 11, Fl.-Nr. 966/2, Gemarkung Steppach

 - Einvernehmen für eine Garage zu einem bereits laufenden Bauantrag in Brandstätt 8d, Fl.-Nr. 850/16, Gemarkung Steppach

 

2. Antrag der CSU Edling auf Evaluierung & Kriterien für eine E-Ladeinfrastruktur der Gemeinde Edling

Mit Schreiben vom 01.03.2021 stellt der CSU-Ortsverband Edling, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Georg Berndl jun. den Antrag für die „Evaluierung & Kriterien“ für eine E-Ladeinfrastruktur der Gemeinde Edling.

Im Antrag wird darauf verwiesen, das eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur im Hinblick auf die Energiewende von großer Bedeutung ist. Um dieser Bedeutung nachzukommen und für die Energiewende zu ermutigen ergreift die CSU Edling mit diesem Antrag die Initiative für die Gemeinde Edling. Mit Hilfe einer sach- und fachgerechten Bewertung soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie die Gemeinde Edling den bevorstehenden Herausforderungen gerecht werden kann. Erwartungshaltung an die Ausarbeitung sind u.a. Antworten auf Fragen einer strategischen Ausrichtung (potentieller Bedarf an E-Ladestationen und geeignete Standorte) zu erhalten, sowie flankierend mögliche finanzielle, technische und rechtliche Hürden aufgezeigt zu bekommen.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass mit dem Antrag ein wichtiges Zukunftsthema verbunden ist. Dem Antrag der CSU-Edling wird deshalb grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt zunächst Erfahrungen bei Nachbargemeinden einzuholen, die dieses Thema bereits angegangen oder umgesetzt haben. Ggf. sollen auch Informationen bei Anbietern oder entsprechenden Fachbüros eingeholt werden.


3. Vorstellung der möglichen weiteren organisatorischen Planungsschritte für den Gemeinde-Entwicklungsplan

In der Sitzung am 11.03.2021 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Vorhaben eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ anzugehen. Dabei wurde Herr Wolfgang Baumann beauftragt, mit Experten zu dieser Thematik Kontakt aufzunehmen und zu berichten, in welcher Form das Projekt durchgeführt werden könnte. 

Nunmehr stellt Herr Baumann dem Gemeinderat den möglichen Ablauf der weiteren organisatorischen Planungsschritte vor.

Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Herr Baumann wird sich zur Terminabstimmung mit dem Amt für ländliche Entwicklung bzw. der SDL in Verbindung setzen.


4. Antrag der ÜWG Edling auf eine Grundsatzdiskussion zum Thema Wasserburger Stadtbus nach Edling

Mit Schreiben vom 06.04.2021 stellt die ÜWG Edling, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Wolfgang Baumann den Antrag auf eine „ergebnisoffene Grundsatzdiskussion“ zum Thema Wasserburger Stadtbus bis Edling.

Zu dieser Thematik wurde seitens der Verwaltung die Stadt Wasserburg vorab um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Mit E-Mail vom 13.04.2021 teilt hierzu die Stadt Wasserburg folgendes mit:

Die Stadt Wasserburg a. Inn schreibt derzeit im Auftrag der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft als ÖPNV-Aufgabenträger die Leistungen des Stadtbus Wasserburg europaweit aus. Die Ausschreibung betrifft den Vergabezeitraum 01.02.2022 bis 12.12.2026 mit Verlängerungsoption bis 09.12.2028. Für den Vergabezeitraum ist der Umfang der Leistungen grundsätzlich festgelegt, eine Verlängerung der Stadtbuslinie 9418 damit nicht umsetzbar. 

Die Stadt Wasserburg a. Inn hatte im Vorfeld entsprechend dem im Nahverkehrsplan definierten Prüfauftrag verschiedene Betriebskonzepte für den Stadtbus untersuchen lassen, ehe man sich auf einen werktäglichen Halbstundentakt im Verlauf der bestehenden Stadtbuslinie festgelegt hat. Für die Prüfung war mit „plan:mobil“ dasselbe Planungsbüro wie für den Nahverkehrsplan des Landkreis Rosenheim beauftragt. Im Rahmen der Vorabstimmung wurde eine Verlängerung der Stadtbuslinie in Nachbargemeinden zunächst in Betracht gezogen, zumal im ISEK thematisiert. Im Hinblick auf die komplexen betrieblichen, organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen wurde der Stadt Wasserburg a. Inn aber seitens der Planer abgeraten, diesen Ansatz zu vertiefen. Die ausführlicher geprüften Betriebskonzepte waren deshalb auf das Stadtgebiet beschränkt. Vor allen Dingen war (und ist) eine Verlängerung der Stadtbuslinie keine konkrete Maßnahme im aktuellen Nahverkehrsplan, der die wesentliche Grundlage aller ÖPNV-Planungen bildet. 

Wenn eine sinnvolle Einbindung in die Stadtbuslinie längerfristig möglich sein sollte, würde sich die Stadt Wasserburg a. Inn einer Verlängerung ins Umland wohl nicht verschließen, zumal auch die Stadt davon Vorteile hätte. Betriebliche und verkehrliche Zwangspunkte ermöglichen unter den aktuellen Umständen aber noch nicht einmal eine Einbindung von Reitmehring Süd oder Attel in den Linienverlauf des Stadtbusses, einem sehr wichtigen Anliegen der Stadt. Lösungen werden entsprechend durch regionale Buslinien, im konkreten Fall vorrangig der 9416, zu suchen sein.

Bürgermeister Matthias Schnetzer betont, dass es bereits derzeit umfangreiche Verbindungen über den RVO, Linie 9416 nach Wasserburg gibt. Ebenso ist es möglich mit der Zugverbindung von Edling nach Reitmehring den Anschluss zum Stadtbus Wasserburg zu erreichen. Die Gesamtthematik soll ggf. im Rahmen des künftigen Gemeindeentwicklungsplanes vertieft werden. 

5. Antrag des Caritas-Zentrums Wasserburg auf einen Zuschuss für das Jahr 2021 

Auf schriftlichem Antrag vom 29.03.2021 wird dem Caritas-Zentrum Wasserburg der im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Zuschuss in Höhe von 2.273,00 € gewährt (0,50 € pro Gemeindebürger).

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.03.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Holzlagerschuppens inklusive zwei Pkw-Stellplätze (Garagen) in Fuchstal 2, Fl.-Nr. 1910 und 1911, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnraumerweiterung durch Ausbau der bestehenden Garage sowie der Errichtung einer Doppelgarage in der Kesselseestr. 2, Fl.-Nr. 286, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in der Staudhamer Str. auf Teil-Stück Fl.-Nr. 196/2, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Schwalbenstr. 8, Fl.-Nr. 256/14, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Garage und Erneuerung des Dachstuhls über den Bestandsgaragen in Roßhart 23, Fl.-Nr. 1362 sowie 1368, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und    Teilabriss einer bestehenden Maschinenhalle in der Lärchenstr. 8, Fl.Nr. 7, Gemarkung     Edling

 

2. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Genehmigung des Planentwurfes nebst Begründung für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB Edling-Birkenstraße 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nebst Begründung, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak in München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 11.03.2021 wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. 


3. Vorlage der Jahresrechnung 2020 an den Gemeinderat
 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. 


4. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Verbrauchsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Verbrauchsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Verbrauchsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

0,90 € pro m² entnommenen Wassers (bisher 0,86 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht. 


5. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2022 aufgrund der Neukalkulation der Einleitungsgebühren
 

Aufgrund einer aktuellen Kalkulation der Einleitungsgebühren ist eine Anpassung des Gebührensatzes zum 01.01.2022 erforderlich. Nach dieser Kalkulation, die dem Gemeinderat entsprechend erläutert wurde, sollte die Einleitungsgebühr wie folgt festgesetzt werden: 

1,92 € pro m² eingeleiteten Abwassers (bisher 1,68 €) 

Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Nach Ausfertigung der Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 11.03.2021

1. Antrag der ÜWG Edling auf Entwicklung und Ausarbeitung eines Ortsentwicklungsplanes für die Gemeinde Edling 

Mit Schreiben vom 23.11.2020 stellte die Überparteiliche Wählergemeinschaft Edling – ÜWG einen Antrag auf Entwicklung und Ausarbeitung eines professionellen Ortsentwicklungsplanes (OEP) für die Gemeinde Edling. 

Begründet wurde der Antrag u.a. damit, dass die gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Veränderungen in den letzten Jahren und aktuell ein anderes Denken und Handeln bezüglich der Ortsentwicklung erfordern. Vor allem das Hineinwachsen der Gemeinde in die Metropolregion München erfordert ein aktives und zukunftsorientiertes weitblickendes Tun in Bezug auf Infrastruktur, Verkehrsproblematik, Daseinsgrundversorgung und Klimaneutralität.

Die ÜWG ist überzeugt, dass das bloße Reagieren nicht mehr ausreichend ist. Aktives und vorausschauendes Planen und Handeln sind danach zwingend notwendig. 

Die ÜWG sieht es als unabdingbar an, dass ein übergeordneter Handlungsrahmen für die Entwicklung der Gemeinde Edling notwendig ist. Mit Hilfe eines Ortsentwicklungsplanes, der die Leitlinien in den nächsten 15 bis 20 Jahren aufzeigen soll, kann die Vielzahl an Herausforderungen vorausschauend angegangen werden. Er bietet die große Möglichkeit, dass in Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, dem aktiven Gemeinderat und externen Ortsplanern Leitbilder, Ziele und Maßnahmen entwickelt werden, die langfristig dafür sorgen, dass die Gemeinde Edling lebenswert bleibt und mit gemeindespezifischen Ansätzen oder Lösungen die enormen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen in der Gemeinde gut gemeistert werden können. 

Als Sprecher der ÜWG stellte Herr Wolfgang Baumann in einer ausführlichen Präsentation für den Gemeinderat aus seiner Sicht die Gründe und Ziele, den Ablauf, die voraussichtlichen Kosten sowie die möglichen Förderungen für die Aufstellung eines OEP vor. 

Von Seiten der Gemeinderatsmitglieder wurden folgende Anmerkungen, Bedenken und Anregungen zum Antrag vorgebracht:

Bürgermeister Matthias Schnetzer

Von seiner Seite wird das Vorhaben grundsätzlich unterstützt. Er gab aber zu bedenken, dass die in einem Ortsentwicklungsplan aufgestellten Richtlinien konträr zum rechtlich machbaren sein könnten. Es könnte ein gewisses Konfliktpotential für spätere Gemeinderäte geben. 

Wolfgang Baumann

Das Bestreben nach einem OEP soll keine Kritik am bisherigen Handeln der Gemeinde sein, aber künftig sollte lieber agiert statt reagiert werden. Es sollte die Expertise eines Fachbüros eingeholt werden, das Rahmenbedingungen für das Verfahren zur Erarbeitung vorgibt (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung usw.)

Nicole Bauer-Schäfer

Es sollten Leitlinien festgeschrieben werden, die aber nicht starr bleiben dürfen. Gleichge- wichtet sollten Belange von „Alt“ und „Jung“ eingebracht werden. Ein „Experte“ sollte die Gemeinde an die „Hand nehmen“.

Dr. Stefan Schweitzer

Seiner Meinung nach sollte eine Kosten-Nutzenanalyse angestrebt werden. Bei der Entwicklung eines OEP müssen alle Schichten der Gemeinde eingebunden werden, es soll auch ein „lebender“ Prozess sein (Fortschreibung). Das Projekt bedeutet einen großen Zeitaufwand für die Gemeinde im Ganzen, insbesondere für den Gemeinderat, wo die Hauptarbeit liegen wird. Ein solcher Plan ist nur informell, stellt also einen gewissen Handlungsrahmen auf, der keine rechtliche Bindung entfaltet („Selbstverpflichtung des Gemeinderates“). Es sollte eine Bestandsaufnahme und Leitfaden mit Planungen für die Zukunft erarbeitet werden. Es ist ein offenes Herantreten des Gemeinderates an die Bürger nötig. Externe Planer können nur in beratender Funktion tätig sein.

Helmut Hammerbacher  

Die Gestaltungshoheit liegt bei der Gemeinde. Hierbei sollten Leitlinien zur Gestaltung aufgestellt werden. Dabei geht es um verschiedene Felder, nicht nur um das Thema „Bauen“. Der Gemeinderat sollte keine Angst vor einem Grundsatzbeschluss haben.

Jakob Berger

Der Gemeinderat Edling hat durch sein anpackendes Handeln in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, dass konkrete Aufgabenstellungen gelöst werden können. Die Gemeinde ist in sehr vielen Belangen, nicht nur finanziell, sehr gut aufgestellt. Das häufig kritisierte „nur reagieren“ war in der Vergangenheit nicht der schlechteste Weg.

Jürgen Hansen

Es sollte professionelle Hilfe als Unterstützung gegenüber den Behörden eingeholt werden und ein positiver Weg beschritten werden.

Rudolf Adler

Viele getroffene Entscheidungen des Gemeinderates in den zurückliegenden Jahrzehnten waren im Vorfeld nicht abzusehen. Auch mit einem OEP muss die Gemeinde flexibel reagieren können. Es könnten Erwartungen in der Bürgerschaft geweckt werden, die möglicherweise nie erfüllt werden können. Welche rechtliche Bindung hat ein OEP? Er warnt zudem vor den im Raum stehenden Kosten.

Florian Prietz    

Es sollten im Vorfeld Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das Wachstum in der Gemeinde ist mit „nur reagieren“ nicht beherrschbar. Er stellt zudem die Frage „braucht es Wachstum überhaupt“. Die Gemeinde ist mit einem mittelständischen Unternehmen vergleichbar, das Leitlinien braucht. Eine positive Bürgerbeteiligung liegt in der Hand der Gemeinde.

Georg Berndl

Es muss eine Entwicklung der Gemeinde stattfinden. Er schlägt die Bildung von Gremien vor, ggf. auch mit externen Beratern. Er ist aber grundsätzlich gegen die Vergabe an ein Fachbüro.

Martin Baumann

Eine umfassende Einbindung der Gemeindebürger- und Bürgerinnen ist wichtig. Es sollte der erste Schritt gegangen werden.

Stefan Stubenrauch

Aktuelle Probleme und Aufgabenstellungen sollten konkret und gesondert angegangen werden. Ob es hierzu einen Ortsentwicklungsplan braucht stellt er in Frage.

Martin Westner

Die Aufstellung eines Ortsentwicklungsplanes soll kein „Muß“ sein. Es ist aber dafür den ersten Schritt dafür zu gehen. 

Josef Krieger

Die Einholung von außenstehenden Meinungen ist wichtig. Die erwarteten Kosten werden nicht auf einmal fällig.

Günther Weiß

Es ist ein wichtiger Schritt die Zukunft gemeinsam mit den Bürgern zu gestalten. Eine fachliche Beratung gegen die eigenen „Betriebsblindheit“ wäre wichtig. Die Bürger sollten entsprechend eingebunden werden.

Sandra Waldherr

Die Entwicklung eines OEP bedeutet eine „Riesenchance“ für die Gemeinde. Dies wäre sehr positiv für den Zusammenhalt in der Gemeinde und das Gemeindeleben insgesamt. Es sollten alle Altersgruppen mitgenommen werden, der Bürger kommt nicht selbst zur Gemeinde.

Stefan Färber

Er ist grundsätzlich positiv gegenüber der Entwicklung eines OEP eingestellt. Ein externer Blick von Experten wäre dabei hilfreich. Ein sonderliches Engagement der Bevölkerung bezweifelt er.

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass das Vorhaben zur Ausarbeitung eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ angegangen wird.

Herr Wolfgang Baumann wird vom Gemeinderat beauftragt, mit entsprechenden Experten zu dieser Thematik Kontakt aufzunehmen und zu berichten, in welcher Form das Projekt durchgeführt werden könnte.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.02.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Baugenehmigung zur Überdachung des bestehenden Fahrsilos in Hart 9, Fl.-Nr. 2072, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Einfamilienhauses für ein bestehendes Einfamilienhaus sowie Ersatzbau einer Garage mit Anbau für Werkzeug und Gartengeräte in Fuchstal 4, Fl.-Nr. 1900, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 3-Spänners (MFH) mit Stellplätzen (teilweise überdacht) und Nebengebäude in der Lärchenstraße, Fl.-Nr. 11/2, Gemarkung Edling

 - Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Geschäftshauses in ein Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in der Nußbaumstraße 1, Fl.-Nr. 11, Gemarkung Edling

 - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch eines Gebäudes in der Lärchenstraße 12, Fl.-Nr. 4, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau eines Quergiebels am Anwesen Spitzsteinstr. 43, Fl.-Nr. 703/27, Gemarkung Edling

- Antrag zur Nutzungsänderung Teil Wohnhaus – Schwimmhalle mit Nebenräumen - in Seminarräume (Gewerbeeinheit) in der Viehhauser

 - Antrag auf Nutzungsänderung des 1. Obergeschosses (früher Arztpraxen und Büroräume) jetzt abgeschlossene Wohnungen in der Lärchenstr. 2, Fl.-Nr. 25, Gemarkung Edling

 - Vorbescheid zum Teilabbruch der best. Maschinenhalle und profilgleicher Wiederaufbau mit einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.-Nr. 733, Gemarkung Steppach

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Edling-West IV im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB 

Im Änderungsverfahren wurde vom Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern und Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange behandelt und in der Fassung vom 12.11.2020 der Satzungsbeschluss gefasst. Nach der nunmehr zu erfolgenden Bekanntmachung ist die Bebauungsplanänderung rechtskräftig.

  
3. Zuschussantrag der öffentlichen Pfarrbücherei Edling für 2021

Mit Schreiben vom 23.01.2021 bittet die Pfarrbücherei Edling auch für das Jahr 2021 wieder um eine finanzielle Unterstützung. Der kommunale Zuschuss sollte wie in den letzten Jahren wieder 1.500,00 € betragen, da viele Einnahmen, beispielsweise aus dem Kleidermarkt oder der Bücherausstellung weggebrochen sind.

Außerdem bittet die Pfarrbücherei um eine einmalige Sonderzuwendung für die Anschaffung eines neuen Regals für die Erweiterung der Bücherei. Die geplanten Ausgaben hierfür betragen rund 2.550,- €, wobei diese Kosten gedrittelt werden sollen (Pfarrei/Gemeinde/Bücherei).

Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € plus eine Sonderzuwendung in Höhe von 850,- € (Gesamtsumme: 2.350,- €) gewährt.

 

4. Entgegennahme von Spenden für kommunale / gemeinnützige Zwecke im Jahr 2020; Entscheidung über die Annahme

Bei der Gemeinde Edling sind im Jahr 2020 mehrere Spenden für die gemeindlichen Kindergärten eingegangen. Von den Spendern wurde jeweils der Zuwendungszweck angegeben. Der Gemeinderat Edling stimmt der Entgegennahme der Spenden zu. Der 1. Bürgermeister soll auch künftig über der Annahme von Spenden entscheiden und am Jahresende den Gemeinderat über die Spenden informieren.


5. Anfrage der Fa. Meggle GmbH & Co.KG zur Errichtung von zwei Grund-wassermessstellen auf den Fl.Nr’n. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße

Mit E-Mail vom 29.01.2021 beantragt die Fa. Meggle die Errichtung bzw. Nutzung von zwei gemeindlichen Grundstücken (Fl.Nr. 181/15 an der Schächinger Straße und 340 an der Hochhauser Straße) als Grundwassermessstelle bzw. Vorfeldmessstelle.

Die Einrichtung dieser Messstellen wurde als Auflage im wasserrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Rosenheim zur Förderung von Trinkwasser festgesetzt.

Der Gemeinderat Edling ist mit der Errichtung und Nutzung der Grundwassermessstellen auf den gemeindlichen Grundstücken Fl.Nr. 181/15 und 340, Gemarkung Edling einverstanden. Im Gegenzug kann die Gemeinde Edling die Daten kostenlos und uneingeschränkt nutzen. Diesbezüglich ist eine Zweckvereinbarung abzuschließen. Die genauen Details sind vorab gemeinsam mit der Fa. Meggle bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro abzustimmen.