Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.10.2020

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Baugenehmigung zum Teilumbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle  zum Tretmiststall zur Mutterkuhhaltung, Erweiterung einer Werkstatt und Errichtung eines überdachten Auslaufes in Oberhub 6, Fl. Nr. 975, Gemkg. Steppach


2. Antrag auf Änderung der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“

Der Eigentümer der in der Satzung festgelegten Ausgleichsfläche von 960 m² auf Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling stellt den Antrag diese auf Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling zu verlegen. 

Seitens der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim, welche die neu zu schaffende Ausgleichsfläche bei einer Ortseinsicht begutachtet hat, konnte die Eignung der Fläche bestätigt werden. Es müsse jedoch ein Aufwertungskonzept vorgelegt werden. Die untere Naturschutzbehörde teilt ferner mit, dass die in der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“ festgelegt Ortsrandeingrünung von 5 Metern nicht Teil des Ausgleiches ist und in jedem Falle gepflanzt werden müsse. Die in der Satzung beschriebene Pflanzliste mit entsprechenden Pflanzqualitäten ist zu berücksichtigen.

Der Eigentümer teilt hierzu in seinem Antrag vom 07.10.2020 mit, dass die Ortsrandeingrünung noch im Jahr 2020 mit heimischen, standortgerechten Strauchgruppen und Einzelbäumen, wie in der bereits bestehenden Ergänzungssatzung gemäß § 4 gefordert, angelegt werden soll.

Ferner legt der Antragsteller ein Konzept vor, welches das Landschaftsarchitekturbüro aus Wasserburg am Inn erstellt hat. Hier werden die Aufwertungsmaßnahmen für das Flurstück Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling dargestellt.

Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling stimmt dem Antrag auf Änderung der Ergänzungssatzung „Edling-Birkenstraße“ zu. Die derzeit geforderte Ausgleichsfläche von 960 m² wird von Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling auf die Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling verlegt. Die in der Ergänzungssatzung festgelegt Ortsrandeingrünung von 5 Metern muss noch im Jahr 2020 angelegt werden. Der Antragsteller trägt sämtliche Planungskosten. Dies ist mit einem städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Fachplaner werden durch die Gemeinde bestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

  

3. Antrag des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling auf Übernahme der Ausbildungskosten für den Erwerb der Führerscheinklasse Klasse C

Mit Schreiben vom 01.10.2020 beantragt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Edling, dass die Gemeinde Edling die Ausbildungskosten für Führerscheine der Klasse C übernimmt. Die Kosten betragen nach Auskunft von Fahrschulen derzeit im Schnitt 2.500,00 €. Es soll  zunächst ein Grundbetrag von 1.500,00 € übernommen werden und anschließend jährlich 200,00 €, für jedes aktives Jahr bei der Feuerwehr (aktiver Feuerwehrdienst plus Übungen) bis die tatsächlichen Führerscheinkosten bezahlt sind, aber maximal bis zu einem Betrag von 3.000,00 €.  

Folgende Voraussetzungen hierfür sollten erfüllt sein: 

- Ausbildungsförderung nur auf Vorschlag des jeweiligen Kommandanten

- Entscheidung über die Förderung durch den 1. Bürgermeister

- Maximal eine Förderung von 3 Führerscheinen pro Jahr

- Schon mehrere Jahre aktiver Dienst bei den Feuerwehren

- Zeitnah absolvierter Maschinisten-Kurs

- Zahlung der Grundsumme erst nach bestandener Prüfung (Vorlage des Führerscheins)

- Auszahlung des jährlichen Betrags in Höhe von 200,00 € erst nach Bestätigung des Kommandanten

B e s c h l u s s :

Der Gemeinderat Edling stimmt der Übernahme der Ausbildungskosten für den Erwerb der Führerscheinklasse C unter den oben genannten Voraussetzungen zu. Gleichzeitig wird der Gemeinderatsbeschluss Nr. 9 vom 17.05.2001 über die Bezuschussung des Führerscheinerwerbs von Feuerwehrdienstleistenden aufgehoben. Die genannten Voraussetzungen sind in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Edling und dem Führerscheinerwerber zu regeln.


4. Pflegeheim „SonnenGarten Edling“;
Zustimmung der Gemeinde Edling als Teileigentümer zum Betreiberwechsel ab 01.11.2020, zum Einbau eines zusätzlichen Aufzuges, zur Entlastung des Verwaltungsbeirates und zur  Entlastung der Hausverwaltung

Mit Schreiben vom 28.09.2020 bittet die Hausverwaltung des Pflegeheims „SonnenGarten Edling“ um Zustimmung zu folgenden Anträgen: 

  1. Betreiberwechsel per 01.11.2020 an den Caritasverband der Diözese München und Freising
  2. Einbau eines zusätzlichen Aufzuges
  3. Entlastung des Verwaltungsbeirates
  4. Entlastung der Hausverwaltung 

Der Einbau des zusätzlichen Aufzuges ist mit Kosten von ca. 120.000,00 € veranschlagt, die mit einer Sonderumlage der Eigentümer finanziert werden soll. Der Anteil der Gemeinde Edling als Eigentümer der EH 9 (152,77/10.000-Anteile) beträgt damit voraussichtlich 1.833,24 €, die mit Raten in Höhe von jeweils 611,08 € am 15.02.2021, 15.04.2021 und 15.06.2021 eingezogen werden sollen. Der Gemeinderat Edling stimmt den o.g. Anträgen Nr.1 - Nr. 4 zu.
 

5. Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling in ein allgemeines Wohngebiet (WA) 

Eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling soll gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 11.04.2019 im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt werden, wenn die damals genannten Kaufvertragsbedingungen erfüllt werden, was mittlerweile geschehen ist. Der Gemeinderat beschließt deshalb, eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 135, Gemarkung Edling mit einer Fläche von etwa 6.870 qm im gemeinsamen Flächennutzungsplan für den Raum Wasserburg a. Inn künftig als allgemeines Wohngebiet (WA) darzustellen. Die entsprechende Änderung soll im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Der Antrag soll von der Verwaltung bei der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung (ARGE) gestellt werden. 

 
6. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2019 

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2019 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite:   2.473.793,63 €

Summe Passivseite:  2.473.793,63 €

Jahresergebnis lt. Bilanz: 6.350,53 €

Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung: 6.350,53 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 
7. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 vom 23.09.2020 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2019 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

 
8. Erweiterung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Vergabe der Gerüstarbeiten
b) Vergabe der Zimmererarbeiten
c) Vergabe der Spenglerarbeiten
d) Vergabe der Metallbauarbeiten Fenster und Außentüren
e) Vergabe der Lüftungsarbeiten 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Gerüstarbeiten“ wird an die Fa. Sax Gerüstbau GmbH, Mühlenstr. 29, 84174 Eching mit einer geprüften Angebotssumme von 17.937,08 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Zimererarbeiten“ wird an die Fa. LFM Holzbau GmbH, Aham 23, 83549 Eiselfing mit einer geprüften Angebotssumme von 51.688,15 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Spenglerarbeiten“ wird an die Fa. Ritthaler § Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling mit einer geprüften Angebotssumme von 48.797,14 € brutto vergeben.

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Metallbauarbeiten Fenster und Außentüren“ wird an die Fa. Unterholzner Metallbau GmbH, Mühldorfer Str. 58, 84513 Töging mit einer geprüften Angebotssumme von 90.731,72 € brutto vergeben. 

Der Auftrag zur Ausführung des Gewerkes „Lüftung“ wird an die Fa.  Huber & Co. GmbH, Nasenbachstr. 5, 83562 Freimehring mit einer geprüften Angebotssumme von 33.644,87 € brutto vergeben.
 

9. Abschluss einer Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die gemeinsame Abwasserbeseitigung der Gemeinden Edling und Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn 

Mit vorliegendem Schreiben vom 02.10.2020 bittet die Stadt Wasserburg um die Änderung der bestehenden Abwasserzweckvereinbarung im Zusammenhang mit der Anwendung des § 2b UStG. Der Gemeinderat Edling stimmt dem vorliegenden Entwurf einer Änderungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung über die gemeinsame Abwasserbeseitigung der Gemeinde Edling und Eiselfing und der Stadt Wasserburg a. Inn zu.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 17.09.2020

1.Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen in Attelthal 19, Fl.Nr. 1797, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Abriss eines Gebäudes und Ersatzbau als Wohnhaus mit Carport, sowie Anbau eines Heizraumes an einen Carport in Brandstätt 8, Fl.Nr. 850/3 und 850/16, Gemarkung Steppach 

- Bauantrag – Anbau einer Terrassen- und Kellerabgangsüberdachung bei bestehendem Reihenmittelhaus im Zugspitzweg 18, Fl.Nr. 703/89, Gemarkung Edling 

- Bauantrag – Errichtung eines Pferdeunterstandes, eines Reitplatzes und 2 Futterstellen, sowie Einzäunung der bestehenden Koppel mit einem Holzzaun in Allmannsberg, Fl.Nr. 1648/2, 1550 und 1636, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Einbau von drei zusätzlichen Wohneinheiten in das bestehende Wohngebäude in der Hauptstr. 8, Fl.Nr. 70, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid – Teilabbruch der bestehenden Maschinenhalle, profilgleicher Wiederaufbau mit Einbau einer Wohnung in Wolfrain 1, Fl.Nr. 733, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung – Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Nußbaumstraße Fl.-Nr. 14 + 15, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung eines Wohnhauses und Aufstockung des bestehenden Garagengebäudes für Einliegerwohnung in Schellwies 8, Fl.Nr. 639/3, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung – Errichtung einer Garage in der Hochhauser Str. 13 a, Fl.Nr. 421/14, Gemarkung Edling 

 
2. Antrag auf Bauleitplanung zur Bebaubarkeit des Grundstück Fl.-Nr. 335/1, Gemarkung Edling
Die Fläche des zur Bebauung vorgesehenen Grundstücks ist im Flächennutzungsplan als GE (Fläche für Gewerbe) dargestellt (Sägewerk Keiler). Im Norden grenzt ein Mischgebiet und im Süden die Bahnlinie Wasserburg – Ebersberg an das Grundstück an. Das Grundstück kann nicht dem Innenbereich zugeordnet werden (keine Baulücke). 

Um Baurecht schaffen zu können, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden bzw. diese Fläche durch die Änderung des bestehenden Bebauungsplans Hochhauser Str. in dessen Geltungsbereich einbezogen werden; wobei der Mischcharakter zwischen Wohnen und Gewerbe im Mischgebiet zu beachten wäre. 

Die Aufstellung eines separaten Bebauungsplans für eine Parzelle ist nicht möglich. Die im Antrag vorgebrachten Rechtsstreitigkeiten sollen voraussichtlich im Oktober 2020 durch das Gericht entschieden werden. 

Auf Empfehlung der Verwaltung wird deshalb bis auf Weiteres von einer Bauleitplanung abgesehen.
 

3. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Die Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklung des Raumes Wasserburg a. Inn (ARGE) vom 07.07.2020 wird vom Gemeinderat Edling bestätigt.
 

4. Änderung bzw. Neuerlass der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Edling aufgrund eines Hinweises der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim

Die in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 erlassene Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde zur Prüfung an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim gesandt. Von dieser Stelle wurde darauf hingewiesen, dass in der Geschäftsordnung Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Ausschüsse fehlen und Befugnisregelungen für Bedienstete gestrichen werden sollten. Es wurde empfohlen die Geschäftsordnung insoweit zu ändern bzw. neu zu erlassen. Die Geschäftsordnung wurde deshalb überarbeitet und neu vom Gemeinderat beschlossen.
 

5. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 30.07.2020 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2020 in Höhe von 3.636,80 € gewährt (gemäß der „Bürgermeistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).
 

6. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird von Herrn Bürgermeister Matthias Schnetzer der Antrag eingebracht, für kulturelle Veranstaltungen (z.B. Kino am Stoa, Krippnerhaus usw.) von Benutzungs- bzw. Gestattungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 abzusehen, um so die Veranstalter ein wenig zu entlasten. Diesem Vorschlag wird vom Gemeinderat zugestimmt.