Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 10.03.2016
- Zu folgendem Vorbescheidsantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Antrag auf Vorbescheid von Herrn Karl Maier, Schellwies 3, Edling; Errichtung einer 2. Wohneinheit über der bestehenden Garage in Schellwies 3, Fl.Nr. 648
- Neues Gemeinderatsmitglied Gemäß dem Wahlergebnis vom 16.03.2014 rückt Herr Jürgen Hansen, Drosselweg 6, 83533 Edling als Listennachfolger der Wählergruppe „Unabhängige Bürgergemeinschaft für die Gemeinde Edling – UBG“ in den Gemeinderat für den verstorbenen Herrn Peter Kammerl nach. Nachdem Herr Hansen die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates Edling annahm, wurde er nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) vom 1. Bürgemeister Matthias Schnetzer vereidigt. Herr Hansen wurde zugleich in den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde bestellt.
- Bebauungsplan Edling-Nordost III Der Bebauungsplanentwurf „Edling Nordost II“, gefertigt durch das Architekturbüro Jocher und Stechl, Wasserburg a. Inn wurde dem Gemeinderat ins seinem wesentlichen Inhalt erläutert. Der vorliegende Entwurf vom 12.02.2016 samt Umweltbericht vom 12.02.2016 wurde anschließend vom Gemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
- Anschaffung eines neuen Traktors mit Salzstreuer für den Bauhof Zum Austausch des alten Traktors Steyrer 9094, Baujahr 2000 schafft die Gemeinde Edling einen neuen Traktor Deutz 6140.4 TTV mit Salzstreuer für etwa 141.000,00 € an. Für die Rücknahme des alten Traktors mit Salzstreuer erhält die Gemeinde einen Preis von ca. 15.500,00 €.
- Straßenunterhaltungsarbeiten Für die Sanierung von verschiedenen Gemeindestraßen wurde vom Gemeinderat die Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe erteilt. Es sind insbesondere folgende Straßen vorgesehen:
- Gemeindestraße vom Brunnenhaus nach Schellwies
- Teilstück einer Straße in Hochhaus bei Selecta
- Teilstück einer Straße in Edgarten
- Harter Straße, Teilstück von Nußbaumstraße bis Einfahrt Spitzsteinstaße
- Nußbaumstraße
- Raiffeisenstraße, Teilstück von Krippnerhaus bis Kreisstraße
- Gehwegsanierung Spitzsteinstraße
- Vorlage der Jahresrechnung 2015 an den Gemeinderat Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 18.02.2016
- Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Bauantrag von Herrn Michael Huber, Linden 2, Edling; Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit einer offenen Güllegrube in Linden 2, Fl.Nr. 541
- Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn; Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 03.02.2016 wird vom Gemeinderat Edling bestätigt.
- Breitbandversorgung in der Gemeinde Edling; Auftragsvergabe zum technischen Breitbandausbau in den festgelegten Gebieten Die Gemeinde Edling führte mit Unterstützung des beauftragten Ing. Büro IK-T, Regensburg ein 2. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung in festgelegten Ausbaubereichen durch (Steppach, Ramsau, Rudering, Fürholzen, Weiherweg/Hochhauser Straße, Am Gewerbering, Schellwies und Breitbrunn). Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens wurden folgende Angebote bei der Gemeinde Edling abgegeben: - Telekom Deutschland GmbH: Deckungslücke = 452.312,00 € - NGN Fiber: Deckungslücke = 662.335,00 € Die Bewertung der eingegangenen Angebote auf Basis der veröffentlichten Bewertungs-kriterien und Gewichtungen ergibt für das Angebot von Telekom Deutschland GmbH die höchste Punktzahl. Somit ist dieses Angebot das wirtschaftlichste. Der Gemeinderat vergibt deshalb den Auftrag zum technischen Breitbandausbau an die Firma Telekom Deutschland GmbH vorbehaltlich der Förderbewilligung durch die Regierung von Oberbayern und der Plausibilitätsprüfung zu den Bedingungen des Angebots vom 15.12.2015.
- Für die Errichtung einer PV-Anlage mit ca. 9,2 kWp auf dem Anbau im Bauhof der Gemeinde wurde der Auftrag zu einem Preis von etwa 14.000,00 vergeben. Der hierbei erzeugte Strom wird großteils für den Betreib der Vakuumstation eigenverbraucht.
- Für die geplante Erneuerung der Lehrküche an der Franziska-Lechner-Schule Edling samt Boden- und Deckenerneuerung sowie neuen Tischen und Stühlen wurde der Auftrag zu einem Gesamtpreis von etwa 77.000,00 € vergeben.
Kämmerei Haushaltsplan 2016
In der Finanzausschußsitzung am 27.01.2016 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2016 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 18.02.2016.
Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Edling
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im VERWALTUNGSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.504.300,00 €,
im VERMÖGENSHAUSHALT in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.441.300,00 € ab. ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) | 320 v. H. | |
b) für die übrigen Grundstücke (B) | 320 v. H. | |
2. Gewerbesteuer | 350 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:
a) Einnahmen:
1. Grundsteuer A+B | 430.000,00 € |
2. Gewerbesteuer | 750.000,00 € |
3. Einkommensteueranteil | 2.200.000,00 € |
4. Umsatzsteueranteil | 90.000,00 € |
5. Hundesteuer | 8.500,00 € |
6. Schlüsselzuweisung | 815.600,00 € |
7. Sonst. allgemeine Zuweisung | 70.000,00 € |
8. Einkommensteuerersatzleistung | 185.000,00 € |
9. Überlassung aus der Grunderwerbssteuer | 20.000,00 € |
10. Konzessionsabgabe | 100.000,00 € |
11. Kindergartenbeiträge | 90.000,00 € |
12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten | 250.000,00 € |
13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ | 175.000,00 € |
14. Straßenunterhaltungszuschuß | 65.000,00 € |
15. Zinsen | 5.000,00 € |
b) Ausgaben:
1. Gewerbesteuerumlage | 152.000,00 € |
2. Kreisumlage | 1.774.500,00 € |
3. Schulverbandsumlage | 455.100,00 € |
4. Zinsen | 15.400,00 € |
5. Straßenunterhalt und Winterdienst | 270.000,00 € |
6. Straßenbeleuchtung/Unterhalt | 30.500,00 € |
7. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ | 365.000,00 € |
8. Personalkosten insgesamt | 1.579.900,00 € |
Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:
1. Ausstattungen für die Feuerwehren | 60.000,00 € |
2. Erneuerung der Lehrküche an der Schule Edling | 90.000,00 € |
3. Grunderwerb | 50.000,00 € |
4. Deckenverstärkungen auf GVStr. | 580.000,00 € |
5. Bahnübergangssicherungen | 200.000,00 € |
6. Neuer Traktor für den Bauhof | 150.000,00 € |
7. Investitionen in die Abwasserentsorgung | 1.250.000,00 € |
8. Ausbaukosten Breitbandversorgung | 500.000,00 € |
9. Investitionen in das Wasserleitungsnetz | 150.000,00 € |
10. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Bauhofanbau | 20.000,00 € |
Die Rest-Finanzierung der Kanalbaumaßnahmen des Bauabschnittes Edling Mitte (u.a. Schellwies) erfolgt haushaltsextern über die Fa. BLE. Eingehende Zuwendungen und Beiträge werden sofort zur Saldentilgung verwendet.
Schuldenstand:
Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2016 etwa 627.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 494.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 112,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 687,00 € (Stand 31.12.2013). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.
Rücklagenstand:
Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2016 etwa 8.200.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 5.630.000,00 € betragen.
Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne
Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2016 531.700,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 133.300,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 398.400,00 €.
Edling, den 19.02.2016
Martin Berger
Kämmerer
Neuauflage der Gemeindebroschüre Edling veröffentlicht.
108 Seiten voll Informationen, Bildern, Geschichte und Geschichten aus der Gemeinde EdlingDas Projektteam sagt Danke!Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen unterstützenden Firmen für ihre Werbung, bei den Ehrenamtlichen, die uns Texte und Fotos über ihre Vereine und Projekte zur Verfügung stellten und besonders bei Herrn Frank Salzer, dessen wunderschöne Fotos über Kultur, Sehenswürdigkeiten und Umland zum Kennenlernen des Gemeindelebens und zu Freizeitaktivitäten einladen.Die neue Gemeindebroschüre berichtet über die lebenswerten und auch ganz praktischen Seiten von Edling, und über einen der attraktivsten Firmenstandorte in unserer Region. Die Gemeindeverwaltung ließ die Broschüre mit einer Auflage von 4.000 Exemplaren herstellen und verteilte sie kostenlos an alle Haushalte. Die Broschüre liegt ganzjährig im Rathaus auf und wird hier auch zum Download angeboten.In Edling hat sich viel getan.Wir freuen uns, Ihnen mit dieser neu gestalteten Broschüre einen Wegweiser für die Gemeinde nach aktuellem Stand in die Hand geben zu können. Diese Informationen helfen Ihnen, sich in Edling rasch zurecht zu finden und bieten Ihnen durch die vielfältigen kulturellen, sportlichen, sozialen und gesellschaftlichen Angebote, die es bei uns gibt, hervorragende Möglichkeiten Kontakte zu knüpfen, Freunde zu finden und sich in Edling wohl zu fühlen. Wer Ihnen im Rathaus für welche Fragen zur Antwort steht und dass wir, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung und in den gemeindlichen Einrichtungen, gerne für Sie da sind, möchten wir Ihnen durch diese Broschüre vermitteln.Die letzte Ausgabe der Gemeindebroschüre liegt ca. 6 Jahre zurück. Seitdem ist Edling weiter gewachsen, viele neue Mitbürger sind in unseren schönen Ort gezogen, Firmen wurden gegründet oder haben sich angesiedelt, ein neuer Ortsteil und ein neues Gewerbegebiet sind entstanden, das gesellschaftliche Leben wurde durch weitere Vereine bereichert.Die Broschüre wurde bereits Anfang Dezember an alle Haushalte der Gemeinde kostenfrei verteilt. Weitere Exemplare liegen im Rathaus auf. Unternehmen und Arztpraxen empfiehlt sich die Broschüre für ihre Empfangsbereiche. Wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung: Tel. 08071-9188-0Broschüre: Die neue Gemeindebroschüre für Edling, veröffentlicht Dez 2015
Team: Das Projektteam der neuen Gemeindebroschüre Edling: 1. Bgm. Matthias Schnetzer (m) mit Ingrid Sihon (Gemeindeverwaltung) und Werner Furtner (Arrisma)
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 21.01.2016
1. Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan Edling „Nordost III“, Am Gewerbering (Edeka-Markt) mit Vergabe des PlanungsauftragesDie Edeka Handelsgesellschaft Südbayern mbH, Ingolstädter Str. 120, 85080 Gaimersheim plant Ihren Markt in Edling durch die Herausname einer Wand zum benachbarten Getränkemarkt auf eine Verkaufsfläche von insgesamt 1.190 m² zu erweitern. Durch diese Flächenzusammenlegung soll ein Einzelhandelsgroßprojekt mit einem Eingang entstehen.Laut Auskunft der Regierung von Oberbayern ist dies grundsätzlich möglich (bis 1.200 qm² Verkaufsfläche), da der Markt von der Lage im Ort als „integriert“ eingestuft wird. Allerdings ist für die entsprechenden Grundstücksflächen Fl.Nr. 212/7 und 215/22, Gemarkung Edling eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Edling – Nordost III mit Ausweisung als Sondergebiet-Einzelhandel notwendig ist.Der Gemeinderat beschließt deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB für das Gebiet „Edling-Nordost III“. Es umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 212, 215/15, 212/7, 215/22, 212/2, 212/16, 212/3, 212/8, Gemarkung Edling.Der Planungsauftrag wird an die Architekten Jocher & Stechl, Marienplatz 25, 83512 Wasserburg a. Inn gemäß dem vorliegenden Honorarangebot 21.10.2015 erteilt. Es wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag mit der Edeka Handels GmbH über die Erstattung der anfallenden Planungsleistungen abgeschlossen. Für weitere ggf. notwendige Planungsleistungen (z. B. Gründordnung, Immissionsschutz) erteilt der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister die Ermächtigung zur Auftragsvergabe.2. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)Bei der Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG des Kindergartens „Hänsel und Gretel“ am 28.10.2015 sowie des Kindergartens „Schatztruhe“ am 12.11.2015 durch das Landratsamt Rosenheim wurde festgestellt, dass die Gebührenstaffelung gem. § 18 Nr. 5 BayKiBiG bis spätestens zum 01.09.2016 an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden müssen.Um sog. Luftbuchungen (= nicht regelmäßig genutzte Buchungszeiten) zu vermeiden, muss die Gebührenstaffelung daher zumindest 10 % des Elternbeitrages für die Stundenkategorie über vier bis fünf Stunden (bzw. drei bis vier Stunden für Gebühren der Krippe) betragen.Aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Gebühren gemäß § 5 Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung vorzunehmen. Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung): Die Satzung kann auch im Internet unter www.edling.de eingesehen werden.Die Gebühren gestalten sich ab 01.09.2016 wie folgt:Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung für jeden angefangenen Monat:4 – 5 Stunden mtl. 90,00 Euro5 – 6 Stunden mtl. 99,00 Euro6 – 7 Stunden mtl. 108,00 Euro7 – 8 Stunden mtl. 117,00 Euro8 – 9 Stunden mtl. 126,00 EuroFür Kinder in der Krippengruppe bis zum Eintritt in die Regelgruppe für jeden angefangenen Monat:1 – 2 Stunden mtl. 144,00 Euro2 – 3 Stunden mtl. 162,00 Euro3 – 4 Stunden mtl. 180,00 Euro4 – 5 Stunden mtl. 198,00 Euro5 – 6 Stunden mtl. 216,00 Euro6 – 7 Stunden mtl. 234,00 Euro7 – 8 Stunden mtl. 252,00 Euro8 – 9 Stunden mtl. 270,00 EuroFür Kinder unter 3 Jahren bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in der Regelgruppe für jeden angefangenen Monat:4 – 5 Stunden mtl. 135,00 Euro5 – 6 Stunden mtl. 148,50 Euro6 – 7 Stunden mtl. 162,00 Euro7 – 8 Stunden mtl. 175,50 Euro8 – 9 Stunden mtl. 189,00 Euro