Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 12.10.2017

  1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Felix Gronbach, Attelthal 10, 83533 Edling;
      Errichtung einer Einfriedung und eines Weidezauns in Attelthal 10, Fl.-Nr. 1468 – 1470,  1742 – 1744 , Gemarkung Edling
    • Bauvoranfrage von Herrn Gerrit Zschoch, Brandstätt 8, 83533 Edlling;
      Neubau eines Einfamilienhauses in Brandstätt, Fl.-Nr. 850/10, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Dirk Huber, Brandstätt 11, Edling
      Aufstockung des bestehenden Wohnhauses; Erweiterung auf 2 Wohneinheiten und  Herstellen von 4 Stellplätzen in Brandstätt 11, Fl.-Nr. 845, 846, Gemarkung Steppach
    • Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian Hofstetter, Unterwöhrn 3, 83543 Rott a. Inn;
      Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Untersteppach 2 c, Fl-Nr. 66/1, Gemarkung Steppach
  2. Folgender Bauantrag wurde zurückgestellt:

    Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, 83533 Edling;  Aussiedlung des Kuhstalles mit Güllelagerung und Fahrsilos, Steppacher Feld (Nähe  Römerstraße), Fl.-Nr. 453/2, Gemarkung Edling
  3. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II

    Die Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG stellt gemäß Schreiben vom 04.10.2017 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II. Auf den Fl.-Nrn. 213/4 sowie 212/9, Gemarkung Edling soll ein neues Büro- und Verwaltungsgebäude für die Unternehmensgruppe Görlich errichtet werden. Auf der Flurnummer 212/1, Gemarkung Edling sollen die Stellplätze für das neu zu errichtende Gebäude sowie für das Grundstück Am Gewerbering 21 entstehen.
    Das geplante Gebäude ist nicht bebauunsplankonform.  Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Bebauungsplanes für die  Fl.-Nr. 215/5, 213/4, 212/9  sowie 212/1 Gemarkung Edling, Am Gewerbering in folgenden Punkten notwendig:

    - Änderung der Wandhöhen von 8 m auf 12,80 m

    - Änderung der Baugrenzen

    - Anpassung der Grundflächen- sowie der Geschossflächenzahl

    - Änderung der max. zulässigen Vollgeschosse von II auf IV

    Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II im beschleunigten Verfahren. Mit der Durchführung der 2. Änderung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Edling Nord-Ost II werden seitens der Fa. Klaus Weiß Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
  4. Vierte Änderung (Erweiterung) der bestehenden Ergänzungssatzung Roßhart

    Herr Tobias Kainz und Frau Veronika Schwarzenböck, Roßhart 12, Edling stellen gemäß Schreiben vom 03.10.2017 einen Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Das geplante Wohngebäude liegt außerhalb der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart. Um dieses Bauvorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung (Erweiterung) der bestehenden Satzung notwendig. Der Gemeinderat beschließt aufgrund § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die 4. Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart gemäß dem vorliegendem Lageplanentwurf mit den darin enthaltenen Grenzen. Mit der Durchführung der 4. Änderung der Satzung soll das Planungsbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstraße 22, 81241 München beauftragt werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten für die 4. Änderung der Ergänzungssatzung Roßhart gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden von Herrn Kainz sowie Frau Schwarzenböck übernommen. Hierfür wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

Sperrung des Bahnübergangs an der Viehhauser Straße

Der Bahnübergang an der Viehhauser Straße muß wegen Arbeiten an der technischen Sicherung (Lichtzeichenanlage mit Halbschranken) durch die Südostbayernbahn für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt von Montag, 16.10.2017 bis voraussichtlich Freitag, 24.11.2017.  Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.

Wartungen der Abwasser-Hauspumpstationen

Die Gemeindeverwaltung Edling weist darauf hin, dass die Fa. Fuchs-Beton aus Röttenbach in der 42. und 43. Kalenderwoche (16.10. bis 28.10.2017) wieder Wartungen der Abwasser-Hauspumpstationen durchführen wird. Geplant sind die Arbeiten in den Ortsteilen Brandstätt, Unterhub, Oberhub, Ötz, Breitmoos, Felling, Untersteppach, Obersteppach, Rudering, Ramsau, Fürholzen und Linden. Wir bitten den Mitarbeitern der Fa. Fuchs Zugang zu den Grundstücken zu gewähren.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 14.09.2017  

  1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

    • Vorbescheid von Herrn Joachim Schnetzer, Hart 5, Edling;
      Neubau eines behindertengerechten Wohnhauses in Hart 5, Fl.Nr. 1944/4
  2. Im Bereich der Flurstücke 493 und 488/2, Gemarkung Edling sowie 525, Gemarkung Steppach soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Der Gemeinderat beschließt deshalb die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im be-schleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB im Sinne des 13 a  BauGB für das Gebiet Edling „Böhmerwaldweg“. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, Lohensteinstr. 22, 81241 München beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichts wird das Landschafts-architekturbüro Niederlöhner in 83512 Wasserburg a. Inn beauftragt. Die Verwaltung wird beauftragt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Böhmerwaldweg“ in die Wege zu leiten und in einer der nächsten Sitzungen einen Entwurf vorzulegen.

  3. Für die notwendige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für die gemeindlichen Einrichtungen gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz wurde der Auftrag an die Fa. ProSaDos aus Ramerberg erteilt.

  4. Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 vom 20.07.2017 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuß-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung 2016 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.

  5. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinde Edling;

    Die Gemeinde Edling erlässt aufgrund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neue Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) sowie zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Der Erlass der Satzungen wurde aufgrund von aktuellen Kalkulationen der Herstellungsbeiträge sowie der Verbrauchs- und Einleitungs-gebühren erforderlich.

    Danach werden folgende Beiträge und Gebühren ab dem 01.01.2018 festgesetzt:

    a) Wasserversorgung:
    Herstellungsbeitrag pro m² Grundstücksfläche 0,68 €
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 4,58 €
    Verbrauchsgebühr pro m² entnommenen Wassers 0,86 €
    Grundgebühr (Standardzähler) pro Jahr 30,00 €


    b) Abwasserbeseitigung
    Herstellungsbeitrag pro m² Geschoßfläche 15,50 €
    Einleitungsgebühr pro m² Abwasser 1,68 €

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 27.07.2017

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag von Frau Stefanie Mertes, Sepp-Giggenbach-Str. 3, 84453 Mühldorf;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 1) 

- Bauantrag von Frau Christine Huber, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt, Fl.Nr. 850/13 (Haus 2)

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Riza Agushi, Nußbaumstr. 4, Edling;
An- und Verkauf von Autos sowie Stellflächen für 23 Fahrzeuge in der Nußbaumstr. 4, Fl.Nr. 24

3. Für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Hochhaus III“ wurden die eingegangenen Bedenken und Anregungen nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durch den Gemeinderat behandelt sowie der Satzungsbeschluss gefasst.

4. Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 11.07.2017 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von 3.617,60 € gewährt (gemäß der „Bürger-meistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €).

5. Wasserversorgung Edling;

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2016 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite: 2.395.745,60 €
Summe Passivseite: 2.395.745,60 €
Jahresergebnis lt. Bilanz:  - 31.426,81 €
Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:  - 31.426,81 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Antrag der UBG Edling zur Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen durch die Gemeinde Edling bezüglich der geplanten Errichtung eines Trinkwasserbrunnes der Fa. Meggle;

Der Antrag der UBG vom 04.07.2017 wurde dem Gemeinderat vorgetragen.

Zum derzeitigen Sachverhalt trug der 1. Bürgermeister folgendes vor: Die Erstellung des erforderlichen Gutachtens durch das von der Fa. Meggle beauftragte Fachbüro (IGwU) wird noch etwas Zeit beanspruchen. In einem kürzlich stattgefunden Vorgespräch zwischen der Gemeinde, Fa. Meggle und IGwU wurde vom Meggle-Vertreter versichert, dass mit dem neuen Brunnenstandort keine Erhöhung der derzeitigen Wasser-Fördermenge geplant sei und der alte Brunnen dann aufgegeben wird. Bürgermeister Schnetzer wies dabei darauf hin, dass das mögliche Entwicklungsgebiet der Gemeinde (südlich der derzeitigen Bebauung) möglichst nicht beeinträchtigt werden darf.

Für das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit wurde folgendes beschlossen:
Wenn das fertige Gutachten des Fach-Büros IGwU der Gemeinde vorliegt, wird die Gemeinde Edling einen externen Fachgutachter zur Prüfung hinzuziehen. Die Verwaltung wird zur diesbezüglichen Beauftragung ermächtigt und beauftragt.