Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 20.10.2022

Vorstellung des Konzepts zur Sanierung des Rathauses sowie der Erweiterung des     Rathauses in der Pfaffinger Straße 2 in Edling durch das Architekturbüro Kammerl +      Kollegen aus Pfaffing und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise:
 

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Herr Eik Kammerl vom Architekturbüro Kammerl + Kollegen aus Pfaffing dem Gemeinderat die entsprechenden Vorentwürfe (Konzeptplanung Stand 06.10.2022) zur Planung vor. 

 

Sanierung bestehendes Rathaus

Erdgeschoß:

- Neugestaltung des Eingangsbereiches mit schwenkbarer Außentür und elektrischer Schiebetür nach dem Windfang 

- Neugestaltung des Bürgerbüros mit drei Arbeitsplätzen, die den Datenschutzanforderungen entsprechen 

- Sanierung Personal-WC

- Einbau eines Spindelaufzuges mit Durchgang zum Kellerabgang 

- Umbau der bestehenden Registratur zu einem Bürgerberatungsbüro und Magazin für Bürobedarf 

- Neugestaltung der öffentlichen WC-Anlage mit barrierefreiem Zugang von innen und außen 

 

Obergeschoß:

- Umnutzung des derzeitigen Bauamtsbüros zu einem Vorzimmer/Sekretriatsbüros 

- Sanierung Personal-WC 

- Einbau von Glastüren zur Kasse und Geschäftsleitung 

 

Dachgeschoß:

- Umbau des derzeitigen Archivs zum Bauamt mit drei Arbeitsplätzen sowie Einbau eines Personal-WC 

- Umnutzung der derzeitigen Registratur der Kasse zu einem Büroarbeitsplatz 

- Umbau des derzeitigen Sitzungsraumes zu einem Besprechungsraum mit max. 15 Personen 

 

Dachsanierung:

- Dämmung zwischen und auf den Sparren und Neueindeckung des Daches 

- Installation einer PV-Anlage auf der Dachsüdseite 

- Einbau einer zusätzlichen, festverglasten Oberlichte über dem künftigem Bauamt mit Sonnenschutz 

- Anbringung eines Sonnenschutzes auf der bestehenden Oberlichte über dem künftigem Besprechungsraum 

 

Nach der aktuellen Kostenvorschau des beauftragten Architekturbüros ist mit Gesamtkosten von etwa 1.050.000,00 € brutto zu rechnen. Hinzu kommen noch Kosten für die PV-Anlage und ggf. Klimageräte sowie eine neue Teilmöblierung. 

 

Erweiterung des Rathauses in der Pfaffinger Straße 2 (Neubau)

Es ist ein Baukörper mit 35 x 8,50 m vorgesehen (wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2022 beschlossen), mit folgender Nutzung:


Kellergeschoß:
 

Archiv, Gäste-, Mitarbeiter- und Behinderten-WC, Technikräume, Aufzug und Treppenhaus, Putzkammer 

 

Erdgeschoß:

Sitzungsraum mit 26 Sitzplätzen und 24 Besucherplätzen, Warteraum mit Stehcafe, Eingangsbereich mit Aufzug und Treppenraum, Bürgersaal für Trauungen, Vereine, VHS usw.

  

Obergeschoß:

Einbau von zwei Wohnungen mit ca. 54 und 67 qm die über eine Außentreppe an der Nordseite erreichbar sind, Treppenhaus mit Aufzug, zwei Büroräume die zunächst auch für die wegfallende Registratur im bestehenden Rathaus genutzt werden können

Die Beheizung des Gebäudes soll über eine Fernwärmeleitung an die bestehende Pellets-Heizung der Schule erfolgen.

Nach der aktuellen Kostenvorschau des beauftragten Architekturbüros ist mit Gesamtkosten von etwa 2.780.000,00 € brutto zu rechnen. 

Von Seiten des Gemeinderates wird die vorgestellte Entwurfsplanung genehmigt. Die Verwaltung bzw. das Architekturbüro Kammerl wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten (u.a. Bauantrag für den Neubau) sowie die entsprechenden Ausschreibungen zu gegebener Zeit vorzubereiten. 

Die vorliegende Konzeptplanung soll in geeigneter Weise veröffentlicht werden (Aushang, Homepage etc.). Dabei können von Seiten der Bürgerschaft bzw. der Arbeitsgruppen des Gemeindeentwicklungskonzeptes während der Planungsphase gerne noch Anregungen vorgetragen werden, die nach Abwägung durch den Gemeinderat ggf. noch in die Planung mitaufgenommen werden könnten.  

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 15.09.2022

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Bauantrag zum Umbau des bestehenden Stalles, des bestehenden Kosmetik-Salons und Nutzungsänderung in eine behindertengerechte barrierefreie Wohnung mit Einbau einer Heizungsanlage für Pellets in Rudering 2, Fl. Nr. 155, Gemarkung Steppach 


2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:
 

- Antrag auf Änderung des bestehenden Wohnhauses mit 14 Räumen in 2 Wohnungen einschließlich Dachgeschoss, Hauptstraße 9, Fl. Nr. 77/2, Gemarkung Edling

 
3. Sanierung Kindergarten Schatztruhe;
Vergabe von Aufträgen 

Für folgende Gewerke wurden Aufträge vergeben: 

a) Malerarbeiten: Fa. Hübsch, Rosenheim, 30.778,52 €
b) Bodenbelagsarbeiten: Fa. Brandmaier, Prutting, 45.397,31 €
c) Küchen in den Gruppenräumen: Fa. Follner, Edling, 9.577,12 €
d) Trockenbauarbeiten: Fa. Graber, Rimsting, 61.697,35 €
e) Natursteinarbeiten: Fa. Richter, Stephanskirchen, 6.197,28 € 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 21.07.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaus als Änderung der bisherigen Nutzung zum Einbau einer 2. Wohneinheit in Fürholzen 1, Fl.-Nr. 242, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Neuerrichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen in der Schwalbenstraße 1 a, Fl.-Nr. 256/38, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Ersatzbaus an das bestehende Elternhaus, Breitmoos 6, Fl.-Nr. 1250, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Abriss der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Fl.-Nr. 2086, Gemarkung Edling und Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle in Hart, Fl.-Nr. 2059, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Versetzung des bestehenden Tiny-Houses und Umnutzung in ein Bürogebäude für das bestehende Gewerbe in der Albachinger Str. 21, Fl.-Nr. 265/1, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Albachinger Str. 21, Fl.-Nr. 265/1, Gemarkung Edling


2. Bestätigung des neugewählten Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Edling
 

Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Vinzenz Hauke, Schellwieser Str. 14, 83533 Edling sowie seinen Stellvertreter Herrn Günther Wieser, Waldweg 5, 83533 Edling.


3. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2021

 Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2021 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest: 

Summe Aktivseite:     2.499.399,25 €

Summe Passivseite:    2.499.399,25 € 

Jahresergebnis lt. Bilanz:                                      9.338,36 €

Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung:       9.338,36 € 

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. 


4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021
 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 vom 29.06.2022 wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. 

Die Jahresrechnung 2021 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. 


5. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2022
 

Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 07.07.2022 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 3.265,50 € gewährt (pro Einwohner 0,70 €). 


6. Sanierung des Kindergartens Schatztruhe;
Auftragsvergabe für das Gewerk Zimmererarbeiten    

Für das Gewerk Zimmererarbeiten lag der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 1 Angebote vor, das gewertet werden konnten (17 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). Das einzige Angebot wurde von der Fa. Holzbau König & Sohn GbR, Rieden 1a, 83547 Babensham zu einem Bruttoangebotspreis von 60.476,40 € abgegeben. 

Der Auftrag für das Gewerk Zimmererarbeiten wird gemäß schriftlichen Angebot an die Fa. Holzbau König & Sohn GbR, Rieden 1a, 83547 Babensham zu einem Bruttoangebotspreis von 60.476,40 € erteilt. 

7. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Edling;
Änderung des Sitzungsbeginns 

Auf Anregung von Bürgermeister Matthias Schnetzer soll für die Gemeinderatssitzungen ein einheitlicher und ganzjähriger Sitzungsbeginn um 19.00 Uhr festgelegt werden. Der Gemeinderat beschließt deshalb die folgende Änderung der Geschäftsordnung: 

  • 20 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 

„Die Sitzungen finden im Regelfall im Rathaus der Gemeinde Edling bzw. in der Mensa der Schule Edling statt; sie beginnen regelmäßig um 19.00 Uhr. In der Einladung (§ 22) kann im Einzelfall etwas anderes betimmt werden."

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.06.2022

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Aufstellung eines Stickstoffsilos, Fl.- Nr. 220, Gemarkung Edling, nähe Gewerbegebiet Staudhamer Feld

- Errichtung eines Carports, Weiherweg 13, Fl.-Nr. 380/3, Gemarkung Edling

- Bauantrag zum Umbau des Erdgeschosses in eine 4-Zimmerwohnung in Hochhaus 12, Fl.Nr. 426/2, Gemarkung Edling 

- Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, Staudhamer Straße 20 a, Fl.-Nr. 201/6, Gemarkung Edling


2. Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens zur 
Verlängerung des Kiesabbaus in Breitbrunn sowie zur Erweiterung der Kiesgrube nach Norden 

Mit Bescheid vom 15.11.2011 wurde zuletzt der Kiesabbau auf den Grundstücken, Fl.Nrn. 884, 885, 886, 884/2, 885/2 und 794 der Gemarkung und Gemeinde Edling sowie auf Fl.Nrn. 1394, 1390 und 1389 der Gemarkung und Gemeinde Pfaffing bis zum 31.12.2021 genehmigt. 

Mit Antrag vom 02.06.2022, beantragte die Gebr. Adler KG beim Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht, Wasserwirtschaft die Verlängerung des Kiesabbaus sowie die Erweiterung der Kiesgrube nach Norden. 

Mit Schreiben vom 08.06.2022 wird nunmehr die Gemeinde Edling um Stellungnahme bzw. Entscheidung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens gebeten. 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wir darauf hingewiesen, dass durch das geplante künftige Abbaugebiet eine Trinkwasserleitung DN 150 der öffentlichen Wasserversorgung verläuft, die bei der Realisierung des Vorhabens in den gemeindlichen Feldweg bzw. südlich  entlang davon und westlich an der Rossharte Straße verlegt werden müsste. 

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Verlängerung des Kiesabbaus und der Erweiterung der Kiesgrube einverstanden. Die vorhandene Trinkwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Edling muss auf Kosten der Gebr. Adler KG wie oben beschrieben verlegt und gesichert werden. Hierzu ist vorab eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde Edling abzuschließen.


3. Sanierung des Kindergartens Schatztruhe;
a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten
b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

a) Auftragsvergabe für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten

Für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 2 Angebote vor die gewertet werden konnten (12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € abgegeben. 

Der Auftrag für das Gewerk Spengler- und Abdichtungsarbeiten wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Ritthaler & Sohn GbR, Unterheufeld 11a, 83043 Bad Aibling  zu einem Bruttoangebotspreis von 72.721,08 € erteilt.


b) Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz

Für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz lagen der Gemeinde Edling zum Submissionstermin 3 Angebote vor die gewertet werden konnten (14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert). 

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € abgegeben.

Der Auftrag für das Gewerk Fenster-Türen-Sonnenschutz wird gemäß schriftlichen Angebot an die der Fa. Metall-Glasbau Ibsch, Nagelschmiedstr. 2, 84524 Neuötting zu einem Bruttoangebotspreis von 86.515,98 € erteilt.


4. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn;
Bestätigung der ARGE-Niederschrift vom 13.05.2022

Die Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg a. Inn vom 13.05.2022 wird vom Gemeinderat Edling zur Kenntnis genommen. 


5. Bebauungsplan Viehhauser Straße;
a) Aufstellungsbeschluß für einen qualifizierten Bebauungsplan nach
§ 13 b BauGB für das Gebiet Viehhauser Straße in Edling, Fl.Nr’n. 135 und 148 (Teilflächen)
b) Billigung des Planentwurfes und Auslegungsbeschluß

a)
Im Bereich der o. g. Flurstücke soll ein neues Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Dieser Bereich wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Edling  als allgemeines Wohngebiet dargestellt. 

Der Auftrag für die Erbringung der Architektenleistungen wurde am 18.11.2021 bereits an die Fa. Stephan Jocher in Wasserburg vergeben. 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB für das Gebiet Edling „Viehhauser Straße“. Dieses umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling.

b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Edling hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird demnach im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Architekturbüro Stephan Jocher, Wasserburg wurde mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt. 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurnummern 135 und 148 (Teilflächen), Gemarkung Edling. 

Der Bebauungsplanentwurf „Viehhauser Straße“ vom 23.06.2022 wurde dem Gemeinderat von Frau Linnerer (Architekturbüro Stephan Jocher) in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. 

Der Gemeinderat Edling billigt den vom Architekturbüro Stephan Jocher ausgearbeiteten Entwurf (nebst den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen bei den Hinweisen zu den  Emissionen) des Bebauungsplanes „Viehhauser Straße“ mit Begründung, jeweils i. d. F. vom 23.06.2022. 

Die Verwaltung wird angewiesen, das Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierauf wird durch gesonderte Bekanntmachung hingewiesen.