Landkreis Rosenheim sucht Jugendschöffen

Für das Jugendschöffengericht Rosenheim und für die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein werden für die Jahre 2019 bis 2023 Laienrichter gesucht. Das Jugendamt des Landkreises Rosenheim ist aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, sich bis 23. Februar bei ihrer Gemeindeverwaltung zu melden.

Letztlich bleibt es dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim vorbehalten, die Jugendschöffen dem Gericht vorzuschlagen. Erste Voraussetzung, um das Ehrenamt eines Laienrichters ausüben zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Das verantwortungsvolle Amt verlangt zudem in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und körperliche Fitness, um Verhandlungen jederzeit konzentriert verfolgen zu können. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, in diesem Fall von 2019 bis 2023. Ausdrücklich sind auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund aufgefordert, sich als Jugendschöffe zu bewerben, um die Lebenswelt und kulturelle Hintergründe in den Verhandlungen einbringen zu können.

Ehrenamtliche Richter wie Jugendschöffen wirken in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Beteiligt sind sie darüber hinaus in allen Berufungsangelegenheiten. Die Jugendschöffen nehmen in der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie der Berufsrichter wahr. Sie sollen bei der Feststellung des Sachverhalts und der Beurteilung von Tat und Täter ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen. Darüber hinaus wird bei Jugendschöffen eine erzieherische Befähigung und Erfahrung vorausgesetzt.

Weitere Auskünfte über das Amt des Jugendschöffen und die Bewerbung erteilt das Kreisjugendamt unter der Telefonnummer 08031 / 392 2301.

Weitere Informationen und Formulare zur Jugendschöffenwahl 2018 gibt es auch im Internet unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendamt/.

Mikrozensus 2018 ist im Januar gestartet

Auch im Jahr 2018 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevöl-kerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsituation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Die gesamte Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik können Sie mit diesem Link einsehen: 

https://www.statistik.bayern.de/presse/archiv/2018/4_2018.php

Praktikumsplätze für Gemeindekindergärten

Die Gemeinde Edling bietet zum 01. September 2018 wieder 

Vorpraktikumsplätze zum (zur) Erzieher(in)
(Sozialpädagogisches Seminar – SPS 1 oder 2)

in ihren beiden Kindergärten („Hänsel und Gretel“ und „Schatztruhe“) an. 

Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnissen werden bis zum 28.02.2018 an die Gemeinde Edling,  Rathausplatz 2, 83533 Edling erbeten. Auskünfte zu den Praktikumsplätzen erhalten Sie auch von den jeweiligen Kindergartenleitungen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 14.12.2017

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 - Antrag auf Baugenehmigung von Frau Brigitte Spötzl, Fürholzen 3, Edling;  Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle zu einem Karosserie-fachbetrieb in Fürholzen 3, Fl.Nr. 272 

- Bauantrag der Fa. BM Management GmbH, Lindacher Str. 17, 81249 München;  Neubau eines Doppelhauses in Hochhaus 24, Fl.Nr. 479/24 und 479/8 

- Bauantrag der Gebrüder Gruber Gbr, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagenstellplätzen und 2 Carports in Unterhub, Fl.Nr. 907, Teilfläche 

- Bauantrag von Frau Stefanie Egger, Alte Rathausstr. 29, 83209 Prien;
Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zum Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in Untersteppach 4, Fl.Nr. 60

 - Bauantrag von Frau Karolina Mühlhuber, Roßhart 10, Edling;
Tektur zum Eingabeplan vom 14.09.2015 (Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Roßhart 10a, Fl.Nr. 1132 und 1132/4); Änderung: Einbau einer 3. Wohneinheit

 2. Arbeitsgemeinschaft für die Entwicklungsplanung des Raumes Wasserburg;
Die Niederschrift der ARGE-Sitzung vom 25.10.2017 wurde vom Gemeinderat bestätigt. Planungen der Gemeinde Edling waren nicht betroffen.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 09.11.2017

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Antrag auf Vorbescheid von Frau Christine Huber, An der Weinleite 5, 85560 Ebersberg; Bau von 2 Einfamilienhäusern mit Carport/Garage auf Fl.Nr. 850/13, Gemarkung Steppach in Brandstätt

 2. Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizits des Klosterkindergartens für das Kalenderjahr 2017

Mit Schreiben vom 29.09.2017 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von 44.872,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden. Als Begründung für den voraussichtlichen, hohen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten aufgrund des neuen Tarifvertrages sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, erklärt sich die Gemeinde Edling bereit, das voraussichtlich im Kalenderjahr 2017 entstehende Betriebskostendefizit zu übernehmen. Hierfür ist der Gemeinde eine detaillierte Jahresrechnung für 2017 vorzulegen. Vom Abschluss eines Defizitvertrages wird abgesehen.

 3. Zuschuss für den DJK-SV Edling

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wie in den vergangenen Jahren einen allgemeinen Zuschuss in Höhe von 3.100,-- € für die Vereinsarbeit, insbesondere für die Jugendförderung zu gewähren. Für die Nutzung der Turnhalle wird wie in der Sitzung am 26.04.2007 beschlossen, eine jährliche Nutzungspauschale von 7.500,00 € erhoben, die jedoch für das Jahr 2017 als Zuschuss in der gleichen Höhe wieder an den Verein erstattet, bzw. haushaltsintern verrechnet wird.

 4. Beschlussfassung über den möglichen Beitritt zum neu gegründeten  Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V.

Der Landkreis Rosenheim plant seit geraumer Zeit die Bildung eines Landschaftspflegeverbandes für den Landkreis Rosenheim. Mit Kreistagsbeschluss vom 06.09.2017 hat sich der Landkreis Rosenheim dafür ausgesprochen, einen Landschaftspflegeverband zu gründen. Die Gründungsversammlung fand am 09.11.2017 statt. Hierbei wurde u.a. die Vereinssatzung beschlossen und die Vorstandschaft gewählt. Ausserdem wurde die Stelle eines Geschäftsführers ausgeschrieben. Bis dato hat die Gemeinde Edling kaum landschaftspflegende Maßnahmen. Die Herstellung und Pflege von Ausgleichsflächen erledigt derzeit die Gemeinde kostengünstig in Eigenregie oder über Lohnunternehmen. Der Gewässerunterhalt wird ebenfalls in Eigenregie, über Lohnunternehmen oder über den Gewässerunterhaltungszweckverband geregelt.  Diese Verfahrensweise hat sich bis dato als praktikabel erwiesen. Demzufolge besteht zumindest derzeit für die Gemeinde Edling kein dringender Bedarf am Beitritt zu einem Pflegeverband. Der Gemeinderat spricht sich deshalb derzeit gegen den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Rosenheim e.V. aus.