Stellenausschreibung - Kassenverwalter

Die Gemeinde Edling sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Finanzverwaltung eine/n

Kassenverwalter/in in unbefristeter Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden). 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: 

- Kassenwesen
- Steuerveranlagung
- Beitragsveranlagung
- Stundungen
- Mahnwesen und Vollstreckung
- Vollzug des BayKiBiG (Betriebskostenförderung usw.) 

Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/en oder die Fachprüfung I (AL I). Idealerweise haben Sie bereits Erfahrung im kommunalen Finanzwesen und besitzen fundierte EDV-Kenntnisse (MS-Office und AKDB-Finanzverwaltungs-Programm OK.FIS). Die Bezahlung und die Sozialleistungen richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).   

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 13.04.2018 an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling oder vorzugsweise per E-Mail an martin.berger@edling.de unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins. Weitere Auskünfte können Ihnen von Herrn Martin Berger, Tel. 08071/9188-12 erteilt werden.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 22.03.2018

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Dimpflmaier, Roßhart 15, Edling;Profilgleicher Anbau von 2 abgeschlossenen Wohneinheiten an das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude incl. Stellplätze in Roßhart 15, Fl.Nr. 1040 


2. Gestattungsantrag der Fa. Molkerei Meggle zur Verlegung von zwei neuen Wasserleitungen innerhalb der Lärchenstraße (Ersatz für die Bestandsleitungen) 

Die Fa. Molkerei Meggle GmbH & Co.KG beabsichtigt neue Wasserleitungen vom Brunnengelände der Fa. Meggle in Edling bis zum Betriebsgelände in Reitmehring zu verlegen. Ab dem Anwesen Kastenmüller bis zur Gemeindegrenze sollen die Rohre auf einer Länge von ca. 290 m in der Lärchenstraße verlegt werden. Die beiden Wasserleitungen DN 400, sowie das geplante Stromkabel und Steuerleitung beanspruchen eine Trassenbreite von zwei Metern im nördlichen Straßenbereich. Die Leitungen würden den sogenannten Werkskanal der Familie Kastenmüller und die Ebrach überqueren. 

Im Bereich des Durchlasses am Werkskanal scheint dies durch die große Überdeckung unproblematisch zu sein. Am Röhrendurchlass der Ebrach, für den die Gemeinde unterhaltspflichtig ist, können die Leitungen jedoch nur frost- und drucksicher verlegt werden, wenn das Straßenniveau in diesem Bereich um mindestens 50 cm angehoben wird. Dies hätte zur Folge, dass zum einen die bestehende Zufahrten zur Lärchenstraße angehoben und die Straßenböschungen angeglichen werden müssten. Des Weiteren würde eine spätere Sanierung oder Erneuerung des Durchlasses durch die verbauten Leitungen erheblich erschwert und somit auch kostenintensiver. 

Die Gemeinde Edling stimmt der Verlegung von Leitungen im nördlichen Bereich der Lärchenstraße in einer Trassenbreite von max. zwei Metern grundsätzlich zu. Aus oben genannten Gründen jedoch nicht im Kreuzungsbereich der Ebrach, dort empfiehlt die Gemeinde die Wasserleitungen nördlich vom Durchlass unter dem Bach mittels eines Dükers zu verlegen. Da für die Leitungsverlegung ohnehin schon Privatgrund der Familie Kastenmüller in Anspruch genommen werden muss, wird der Fa. Meggle empfohlen, auch im Bereich der Lärchenstraße die Wasserleitungen neben der Straße zu verlegen. 

Sollte dennoch die Lärchenstraße genutzt werden, sind sämtliche Vereinbarungen zur Wiederherstellung der Straße und zum genauen Leitungsverlauf vorab in einem separaten „Gestattungsvertrag“ festzuhalten. 


3. Schöffenwahl 2018;
Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Edling 

Gemäß Schreiben des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein vom 12.01.2018 sind dem Amtsgericht Rosenheim mindestens 4 Personen als Schöffen vorzuschlagen. Es haben sich insgesamt 8 Personen aus der Gemeinde Edling für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben, bzw. sind mit der Aufnahme einverstanden. Der Gemeinderat beschließt, diese Personen für das Amt eines Schöffen vorzuschlagen und in die Vorschlagsliste aufzunehmen. 


4. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben.

 
5. Es besteht die dringende Notwendigkeit, die bestehende EDV-Anlage in der Gemeindeverwaltung Edling zu erneuern. Es ist u.a. geplant, ein Server-System mit einem zusätzlichem Notfallserver, Arbeitsplatz-PC‘s mit Bildschirmen, USV, Fire-Wall sowie die dazugehörenden Lizenzen anzuschaffen. Die Gesamtkosten für die Anschaffung werden sich nach einer vorliegenden Kalkulation auf ca. 40.000,00 € zzgl. Installationsleistungen belaufen. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Einholung von Vergleichsangeboten, den Auftrag für die Erneuerung der EDV-Anlage an den günstigsten Bieter zu vergeben.

 

 

Kämmerei - Haushaltsplan 2018

In der Finanzausschußsitzung am 07.02.2018 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2018 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2018.

Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:  

Haushaltssatzung der Gemeinde Edling
 für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.955.300,00 €,
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.074.500,00 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke  (B) 320 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem  01. Januar 2018  in Kraft.


Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:

a) Einnahmen:

1.   Grundsteuer A+B 450.000,00 €
2.   Gewerbesteuer 900.000,00 €
3.   Einkommensteueranteil 2.500.000,00 €
4.   Umsatzsteueranteil 120.000,00 €
5.   Hundesteuer  10.000,00 €
6.   Schlüsselzuweisung 645.700,00 €
7.   Sonst. allgemeine Zuweisung 70.000,00 €
8.   Einkommensteuerersatzleistung 200.000,00 €
9.   Überlassung aus der Grunderwerbssteuer  20.000,00 €
10. Konzessionsabgabe 95.000,00 €
11. Kindergartenbeiträge 97.000,00 €
12. Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten 300.000,00 €
13. Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 210.000,00 €
14. Straßenunterhaltungszuschuss 75.200,00 €


b) Ausgaben:

1.   Gewerbesteuerumlage 176.000,00 €
2.   Kreisumlage 2.203.900,00 €
3.   Schulverbandsumlage 497.100,00 €
4.   Zinsen 8.200,00 €
5.   Straßenunterhalt und Winterdienst 220.000,00 €
6.   Straßenbeleuchtung/Unterhalt 31.000,00 €
7.   Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“ 500.000,00 €
8.   Personalkosten insgesamt  1.677.100,00 €


Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:

1.   Ausstattungen für die Feuerwehren 225.000,00 €
2.   Grunderwerb 550.000,00 €
3.   Deckenverstärkungen auf GVStr. 200.000,00 €
4.   Bahnübergangssicherungen  240.000,00 €
5.   Baugebietserschließungen  300.000,00 €
6.   Investitionen in die Abwasserentsorgung 930.000,00 €
7.   Ausbaukosten Breitbandversorgung 500.000,00 €
8.   Investitionen in das Wasserleitungsnetz 250.000,00 €


Schuldenstand:

Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2018 etwa 357.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 217.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 47,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.


Rücklagenstand:

Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2018 etwa 10.400.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 7.300.000,00 € betragen.


Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne:

Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2018 296.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 140.500,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 156.000,00 €.


Edling, den 23.02.2018
Martin Berger
 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung am 22.02.2018

1.  Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

-  Bauantrag von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;   
Neubau eines Milchviehstalls mit anliegender landw. Maschinen- und Bergehalle auf  Fl.Nr. 460, Gemarkung Edling 

-   Bauantrag von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;   
Neubau einer Güllegrube und einer Festmistlagerstätte auf Fl.Nr. 453/2 und 460,   Gemarkung Edling 

-   Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Grebner, Raiffeisenstr. 10, Edling;    Neubau eines Wohnhauses an der Hochhauser Str., Fl.Nr. 404 und 405, Teilflächen 

-   Antrag auf Vorbescheid von Ramona und Hubert Stellner, Unterfarrach 2, 83539 Pfaffing;
Abbruch des nicht mehr bewohnbaren Wohnhauses mit Garage und Ersatzneubau als Einfamilienhaus mit Garage in Hart 1, Fl.Nr. 2093, Gemarkung Edling

-   Bauantrag von Elfriede und Sebastian Pichler, Sonnenstr. 9, 83530 Schnaitsee;    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Bahnstraße, Fl.Nr. 367/17 und  367/19, Gemarkung Edling 


2.  Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Nord-Ost II“

Um die Errichtung eines Bürogebäudes für einen ortsansässigen Betrieb zu ermöglichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Edling-Nord-Ost II“ (Bereich Gewerbering 21-25) notwendig. Die Änderungen beziehen sich auf die Geschoßflächenzahl, die Anzahl der Vollgeschoße und die Wandhöhen. Der dazu vorliegende Änderungsentwurf wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird das weitere Änderungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchführen.

Entwurf siehe Anhang unten.


3.  Aufstellung des Bebauungsplanes „Edling-Böhmerwaldweg“ 

Im Bereich der Flurstücke 493 und 488/2, Gemarkung Edling sowie 525, Gemarkung Steppach soll ein neues Wohngebiet (WA) errichtet werden. Der Aufstellungsbeschluss für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 13 b BauGB wurde hierfür bereits in der Sitzung vom 14.09.2017 gefasst. 

Der Bebauungsplanentwurf „Edling – Böhmerwaldweg“ als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO, gefertigt vom Architekturbüro von Angerer, Konrad, Fischer & Urbaniak, München wurde dem Gemeinderat in seinen wesentlichen Inhalten erläutert. 

Der vorliegende Entwurf vom 20.02.2018 wurde anschließend vom Gemeinderat unter der Vorgabe genehmigt, dass ein für ein Doppelhaus vorgesehenes Grundstück so überplant wird, dass ggf. die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus möglich ist (evtl. sozialer Wohnungsbau durch die Gemeinde). Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. 

Entwurf siehe Anhang unten.


4. Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Martin Berndl, Hauptstraße 11, 83533 Edling sowie seinen Stellvertreter Herrn Günther Wieser, Waldweg 5, 83533 Edling.
 

5. Aufgrund mehrerer Anpassungen an die Mustersatzung sowie die Änderung bezüglich der Mindestbuchungszeit in § 8 Abs. 1 (Angleichung für Krippe und Kindergarten) erlässt die Gemeinde Edling aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung  eine neue Benutzungssatzung für Kindertages-einrichtungen der Gemeinde Edling  (Kindertageseinrichtungssatzung). 
 

6. Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2018 ein Zuschuss in Höhe von 1.700,00 € gewährt, wobei ein Teil (700,00 €) als zweckgebundener Zuschuss für die Anschaffung einer neuen Regalwand bestimmt ist.

 

Gemeindeverwaltung am Faschingsdienstag geschlossen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung Edling am Faschingsdienstag, den 13.02.2018 geschlossen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.