Stellenausschreibung Erzieher(in)
Die Gemeinde Edling stellt zum 01.09.2019 eine(n) staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) in Vollzeit (39,00 Std./Woche) als Gruppenleitung im Kindergarten „Hänsel & Gretel“ an der Tulpenstraße ein.
Die Eingruppierung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD/SuE mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Prüfungen, Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten, erweitertes Führungszeugnis) bitten wir bis zum 10.05.2019 an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling zu richten.
MEGGLE verlegt neue Trinkwasserleitungen
Die Firma MEGGLE verlegt neue Trinkwasserleitungen zwischen dem Brunnengelände in Edling und dem Werk in Reitmehring. Die heutigen Versorgungsleitungen müssen altersbedingt und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erneuert werden.
Die Arbeiten haben bereits am 25 März begonnen und dauern voraussichtlich bis September diesen Jahres.
Die neue Leitungstrasse verläuft ab den Entnahmebrunnen in Edling über die Wiese zur Schächinger Mühle und kreuzt dort die Lärchenstraße. Im Weiteren führt sie neben und dann innerhalb der Lärchenstraße in Richtung der Bahnlinie Rosenheim – Wasserburg am Inn. Vor der Bahnlinie dreht die Leitungstrasse nach links ab und unterkreuzt nach 320 m die Bahnlinie mit Verlauf zum Werksgelände von MEGGLE. Im Bereich der Ebrach werden die Leitungen mittels Spühlbohrverfahren deutlich unterhalb des Bachlaufes eingezogen.
Während den Baumaßnahmen wird die Lärchenstrasse zwischen der Schächinger Mühle und der Bahnlinie abschnittweise bis ca. Mitte Mai gesperrt.
Wir Bitten um Verständnis während der Durchführung der Arbeiten.
(Text: Fa. MEGGLE).
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.03.2019
1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
- Bauantrag von Herrn Georg Berndl und Frau Bianca Schreieck, Dr. Schwenninger-Str. 4, 80807 München;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Brandstätt 6c, Fl.Nr. 850/10
- Bauantrag von Herrn und Frau Martin und Andrea Gruber, Obersteppach 4b, Edling;
Gewerbeerweiterung mit Betriebsleiterwohnung in Obersteppach 4b, Fl.Nr. 342/1 u. 343/1
- Antrag auf Vorbescheid von Herrn Alexander Hartl, Gmain 2, 83539 Pfaffing und Herrn Christian Hartl, Baumgarten 4a, 83544 Albaching;
Neubau eines Doppelhauses mit je einer Einliegerwohnung in der Lärchenstraße, Fl.Nr. 11/2
Der öffentlichen Pfarrbücherei Edling wird für das Jahr 2019 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,- € gewährt.
3. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Edling, einschließlich des Vermögens- und Schuldenstandes, wurde mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) dem Gemeinderat Edling bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben.
Ortsdurchfahrt Edling am Faschingssonntag gesperrt
Aufgrund des Faschingsumzugs am kommenden Sonntag, 03. März 2019 ist die Ortsdurchfahrt Edling in der Zeit von 10:30 Uhr bis 19 Uhr gesperrt.
Haushaltsplan 2019
In der Finanzausschußsitzung am 29.01.2019 wurde die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für 2019 mit dem dazugehörenden Finanzplan für die Jahre 2018 bis 2022 vorberaten. Der endgültige Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 14.02.2019.
Der Entwurf der Haushaltssatzung lautet wie folgt:
Haushaltssatzung der Gemeinde Edling für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das o.g. Haushaltsjahr wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.144.900,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.955.300,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 320 v. H.
b) für die übrigen Grundstücke (B) 320 v. H. - Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Die wichtigsten Einnahme- und Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sind:
a) Einnahmen:
- Grundsteuer A+B: 460.000,00 €
- Gewerbesteuer: 900.000,00 €
- Einkommensteueranteil: 2.700.000,00 €
- Umsatzsteueranteil: 125.000,00 €
- Hundesteuer: 11.000,00 €
- Schlüsselzuweisung: 550.000,00 €
- Sonst. allgemeine Zuweisung: 75.000,00 €
- Einkommensteuerersatzleistung: 200.000,00 €
- Überlassung aus der Grunderwerbssteuer: 40.000,00 €
- Konzessionsabgabe: 95.000,00 €
- Kindergartenbeiträge: 117.800,00 €
- Betriebskostenförderung für Gemeinde-Kindergärten: 300.000,00 €
- Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“: 200.000,00 €
- Straßenunterhaltungszuschuss: 88.900,00 €
b) Ausgaben:
- Gewerbesteuerumlage: 176.000,00 €
- Kreisumlage: 2.070.100,00 €
- Schulverbandsumlage: 519.700,00 €
- Zinsen: 4.400,00 €
- Straßenunterhalt und Winterdienst: 220.000,00 €
- Straßenbeleuchtung/Unterhalt: 31.000,00 €
- Betriebskostenförderung für „Fremdkindergärten“: 400.000,00 €
- Personalkosten insgesamt: 1.827.500,00 €
Die wichtigsten veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:
- Ausstattungen für die Feuerwehren: 225.000,00 €
- Grunderwerb: 550.000,00 €
- Straßensanierungsmaßnahmen: 300.000,00 €
- Bahnübergangssicherungen: 50.000,00 €
- Baugebietserschließungen: 580.000,00 €
- Investitionen in die Abwasserentsorgung: 1.080.000,00 €
- Ausbaukosten Breitbandversorgung: 400.000,00 €
- Investitionen in das Wasserleitungsnetz: 250.000,00 €
Schuldenstand:
Der Schuldenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 217.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird er sich auf ca. 73.000 € belaufen. Dies entspricht dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von etwa 16,00 €. Der Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden beträgt ca. 644,00 € (Stand 31.12.2015). Eine Kreditaufnahme für das laufende Haushaltsjahr ist nicht geplant.
Rücklagenstand:
Der Rücklagenstand der Gemeinde Edling betrug zum 01.01.2019 etwa 11.800.000,00 €. Nach Ablauf des Haushaltsjahres und der eingeplanten Entnahme wird er voraussichtlich etwa 8.800.000,00 € betragen.
Zuführung zum Vermögenshaushalt – Freie Finanzspanne:
Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt beträgt im Jahr 2019 440.500,00 €, wodurch die Mindestzuführung von 144.300,00 € voraussichtlich erreicht werden kann. Die freie Finanzspanne beträgt somit 296.200,00 €.