Gemeindeverwaltung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung Edling  bleibt am Montag, 22.10.2018 nachmittags (Kirchweih) sowie am Freitag, 02.11.2018 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.   

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 11.10.2018

1. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Bauantrag von Herrn Andreas Mitterhuber-Heitmeir, Blumenstraße 11, Edling;
Anbau an das bestehende Mehrfamilienhaus in der Blumenstr. 11, Fl.Nr. 598/2

 2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert: 

Bauantrag durch die Gebrüder Gruber Gbr, Obersteppach 4b, Edling;
Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Stellplätzen und 2 Carport in Unterhub, Fl.Nr. 907/1 

Grundsatzbeschluss zur technischen Sicherung der Bahnübergänge km 23,578 (Au) und Km 22,735 (Kumpfmühl) auf der Bahnstrecke Rosenheim-Mühldorf
Nach dem letzten tödlichen Unfall am Bahnübergang Viehhausen kam erneut die Diskussion über die ungenügenden technischen Sicherungen der Bahnübergänge in Viehhausen, Au und Kumpfmühl auf der Bahnstrecke Rosenheim-Mühldorf auf. 

Bei einem kürzlich stattgefundenen Ortstermin mit Vertretern der Südostbayernbahn, der Stadt Wasserburg sowie der Gemeinde Edling wurde seitens der Bahn auch die Möglichkeit der Schließung des Bahnübergangs in Au mit Ausbau der Straße nach Viehhausen angesprochen. 

Eine komplette Schließung des Bahnübergangs in Au (bzw. auch in Kumpfmühl) mit Ausbau eines Ersatzweges wird vom Gemeinderat abgelehnt. Stattdessen wird eine technische Erneuerung der Bahnübergänge mit Lichtzeichen und Halbschranken mit Kostenbeteiligung nach den geltenden gesetzlichen Regelungen unterstützt. 

4. Beschlussfassung zur Neuaufstellung der Richtlinien zur Vergabe von gemeindlichen Wohnbaugrundstücken

Aufgrund europäischer Vorgaben und Gerichtsurteile können die bislang in vielen Gemeinden praktizierten „Einheimischenmodelle“ nicht mehr in der bisherigen Form angewandt werden. Vor allem eine Berücksichtigung der Ortsansässigkeit als Zugangsvoraussetzung ist nicht mehr erlaubt.

Die oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr, der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag haben deshalb ein Rahmenmodell entwickelt, nach denen sich die örtlichen Vergabekriterien rechtssicher orientieren können. 

Nach diesen Vorgaben hat die Verwaltung neue Vergabe-Richtlinien für die Gemeinde Edling entworfen, die für die künftige Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken angewandt werden. Die Richtlinien können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

5. Baugebiet „Böhmerwaldweg“;
Vergabe des Planungsauftrages für die Baulanderschließung

Aufgrund des Honorarangebotes vom 05.10.2018 wird der Auftrag für die Erbringung der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Baugebietes „Böhmerwaldweg“ an das Ing.-Büro Europplan, Bad Endorf erteilt.

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 13.09.2018

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

Antrag auf Baugenehmigung von Helmut und Rosa Schreier, Attelthal 11a, Edling; 
Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses in Attelthal 11 a, Fl.-Nr.1750/1, Gemarkung Edling

Bauantrag von Josef Baumann, Anzenberg 3, Edling;
Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Maschinenhalle in Anzenberg, Fl.-Nr. 1526, Gemarkung Edling

Änderungsantrag der Gebrüder Gruber GbR, Obersteppach 4 b, Edling;
Tektur zum Eingabeplan Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports. hier: Verschiebung der Garagen in Unterhub 5 f und 5 g, Fl.-Nr. 907/2 und 907/3,Gemarkung Steppach 

Bauantrag von Herrn Matthias Schnetzer, Hart 6, 83533 Edling;
Errichtung eines landwirtschaftlichen Lager- und Geräteschuppen in Hart, Fl.-Nr. 2087, Gemarkung Edling 


2. Zuschussantrag der VHS Wasserburg für das Jahr 2018
Aufgrund des schriftlichen Antrags vom 26.07.2018 wird der VHS Wasserburg ein Zuschuss für das Jahr 2018 in Höhe von 3.647,20 € gewährt (gemäß der „Bürgermeistervereinbarung“ pro Einwohner 0,80 €). 


3. Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH
Der derzeit bestehende Strom-Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Edling und den Bayernwerken endet zum 18.06.2021. Nach den bestehenden Bestimmungen muss die Neuvergabe der Stromkonzession nach § 46 Abs. 3 EnWG spätestens zwei Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Diese Bekanntmachung erfolgte am 21.03.2018. 

In der vorgegebenen Bewerbungsfrist bis 30.06.2018 hat lediglich die Bayernwerk Netz GmbH, Arnulfstr. 203, 80634 München Interesse für die Stromkonzession der Gemeinde Edling bekundet. 

Mit Schreiben vom 08.08.2018 hat das Bayernwerk einen entsprechenden Entwurf eines Strom-Konzessionsvertrages an die Gemeinde Edling gesandt. Dieser Vertrag entspricht inhaltlich dem Musterkonzessionsvertrag des Bayerischen Städte- und Gemeindetages und dem Verband der bayerischen Elektrizitätswirtschaft (VBEW).

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des genannten Vertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH zu. 


4. Antrag von Tobias Kainz und Veronika Schwarzenböck, Roßhart 12, Edling auf Anwendung des § 13 b BauGB in Roßhart, auf Fl.Nr. 1056

Herr Tobias Kainz und Frau Veronika Schwarzenböck stellen gemäß Schreiben vom 14.08.2018 den Antrag zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes unter Anwendung des § 13 b BauGB in Roßhart. 

Zu den Gründen wird u. a. ausgeführt, dass die Änderung der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Roßhart aus rechtlichen Gründen gescheitert ist und die Aufstellung eines Bebauungsplans unter Anwendung des § 13 b BauGB seitens der Bauleitplanung des Landratsamtes Rosenheim als eventuell mögliche Option vorgeschlagen wurde. 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Durchführung des § 13 b BauGB von Herrn Kainz und Frau Scharzenböck unter folgenden Voraussetzungen zu: 

Die Grundstückseigentümer erklären sich bereit, für eine der beiden entstehenden Bauparzellen der Gemeinde Edling ein notarielles Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung innerhalb von 15 Jahren einzuräumen. 

Die Grundstückseigentümer tragen sämtliche Planung- und Erschließungskosten. Dies ist mit einem städtebaulichen Vertrag abzusichern. Die Fachplaner werden dabei durch die Gemeinde Edling bestimmt. 

Die Zustimmung ist lediglich eine Einzelfallentscheidung und beruht darauf, dass hier bereits seitens des Gemeinderates eine Satzung beschlossen wurde, diese jedoch aus rechtlichen Gründen eingestellt werden musste. 

Auch ein Antrag auf Baugenehmigung wurde seitens des Landratsamtes wegen geringer Überschreitung der Satzungsgrenze abgelehnt.

Information zum Baugebiet "Böhmerwaldweg"

Der Bebauungsplan „Böhmerwaldweg“ befindet sich derzeit im Auslegungsverfahren. Sobald absehbar ist, dass der Bebauungsplan rechtskräftig werden kann, wird seitens der Gemeinde Edling das Vergabeverfahren für die Einheimischengrundstücke vorbereitet sowie die Erschließung geplant. Die Bekanntmachung darüber erfolgt rechtzeitig über das Edlinger Gemeindeblatt bzw. auf der Homepage der Gemeinde.