Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 11.11.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

 - Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Untersteppach 6, Fl. Nr. 59, Gemarkung Steppach 

- Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen in Brandstätt, Fl.Nr. 831, Gemarkung Steppach 

- Bauantrag zum Einbau einer Hackschnitzelheizung im bestehenden Gebäude in Bruck 1, Fl. Nr. 1874, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung eines Getreidelagers in eine Wohnung mit Büro in Bruck 1, Fl. Nr. 1874, Gemarkung Edling


2. Antrag des CSU-Ortsverbandes Edling zum Erlass einer Plakatierungsverordnung für die Gemeinde Edling

Mit Schreiben vom 19.10.2021 stellt der CSU-Ortsverband Edling (Herr Georg Berndl jun.) den Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung anlässlich allgemeiner Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Der Gemeinderat unterstützt diesen Antrag auf Erlass einer Plakatierungsverordnung und erteilt der Verwaltung den Auftrag, für eine der nächsten Sitzungen einen entsprechenden Verordnungsentwurf auszuarbeiten, der im Vorfeld auch mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Rosenheim abzuklären ist. 


3. Antrag des Klosterkindergartens Edling auf Übernahme des voraussichtlichen Betriebskostendefizites für das Kalenderjahr 2021

Mit Schreiben vom 09.10.2021 beantragt der Klosterkindergarten Edling die Übernahme des im Haushaltsplan des Kindergartens ausgewiesenen voraussichtlichen Betriebskostendefizits für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 26.017,00 €. Dieser Betrag soll über die freiwillige Betriebskostenförderung in Höhe von 10 % des gesetzlichen Betrages hinaus gewährt werden.

Als Begründung für den voraussichtlichen hohen Fehlbetrag werden insbesondere die höheren Personalkosten (Einstellung einer Praktikantin) sowie die anfallenden Kosten für die Instandhaltung und Wartung des Gebäudes angegeben. Diese zusätzlichen Ausgaben können nicht mehr alleine aus eigenen Mitteln gedeckt werden. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen zu sorgen, wird von Seiten der Verwaltung, dem Antrag auf Übernahme des Betriebskostendefizites zuzustimmen.

Die Gemeinde Edling erklärt sich bereit, das voraussichtliche im Kalenderjahr 2021 entstehende Betriebskostendefizit zu übernehmen. Hierfür ist der Gemeinde eine detaillierte Jahresrechnung für 2021 vorzulegen. Vom Abschluss eines Defizitvertrages wird weiterhin abgesehen.


4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 vom 13.10.2021wurde bekannt gegeben. Die vom Prüfungsausschuss-Vorsitzenden erläuterten Feststellungen wurden zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben. Die angesprochenen Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 

Die Jahresrechnung 2020 wird mit den in den Haushaltsbüchern ausgewiesenen Zahlen gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt.


5. Bekanntgabe der Sitzungstermine für das Jahr 2022

Der 1. Bürgermeister gibt aufgrund § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat folgende voraussichtliche Termine für die Gemeinderatssitzungen des Jahres 2022 bekannt: 

Donnerstag, 27.01.2022, 19.30 Uhr
Donnerstag, 24.02.2022, 19.30 Uhr
Donnerstag, 24.03.2022, 19.30 Uhr
Donnerstag, 28.04.2022, 20.00 Uhr
Donnerstag, 19.05.2022, 20.00 Uhr
Donnerstag, 23.06.2022, 20.00 Uhr
Donnerstag, 21.07.2022, 20.00 Uhr
Donnerstag, 15.09.2022, 20.00 Uhr
Donnerstag, 13.10.2022, 19.30 Uhr
Donnerstag, 10.11.2022, 19.30 Uhr
Donnerstag, 08.12.2022, 19.30 Uhr 

Die Bürgerversammlung findet am Mittwoch, 23.11.2022 um 19.30 Uhr im Krippnerhaus statt. 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 14.10.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: 

- Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines neuen Balkons in der Lindenstraße 2, 158/7, Gemarkung Edling 

- Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten mit Garage und Carport, Bahnstraße 5, Fl.-Nr. 367/19 Gemarkung Edling


2. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Erneute Behandlung der Nutzungsänderung, An- und Verkauf von Autos sowie Stellflächen für 23 Fahrzeuge in der Nußbaumstraße 4, Fl.-Nr. 24, Gemarkung Edling


3. Folgender Bauantrag wurde zurückgestellt:

- Antrag auf nachträgliche Genehmigung zur Nutzungsänderung der bestehenden 5 Wohnungen im Anwesen Hart 7, 2035/1, Gemarkung Edling


4. Stellungnahme bzw. Einvernehmen zur Verlängerung und Tektur Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken Fl.-Nr. 147, 174 und 181/1, Gemarkung Steppach, Kiesgrube bei Rudering

Gemäß Bescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 14.12.2011 wurde zuletzt der Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken, Fl. Nr. 147, 174 und 181/1 der Gemarkung Steppach, Gemeinde Edling bis zum 31.12.2021 genehmigt. 

Mit Schreiben vom 21.09.2021 beantragte der Antragsteller die Verlängerung des Kiesabbaus mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken Fl. Nr. 147, 174 und 181/1, Gemarkung Steppach, Gemeinde Edling. 

Für die Verlängerung (voraussichtlich für 10 Jahre) wird nun die Verfüllung mit Z-1.1- Material beantragt. Die 1,5 m über HGW sollen mit Abraum verfüllt werden. 

Von Seiten der Gemeinde Edling bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Verlängerung zur Genehmigung des Kiesabbaus und der Verfüllung mit Z-1.1-Materials.


5. Beratung und Beschlussfassung zur Montage einer Photovoltaik-Anlage am Kinderhaus Schatztruhe zum Eigenverbrauch

Aus Gründen der Stromkostenersparnis, des Umweltschutzes und der Unabhängigkeit vom Netzbetreiber wurde das PBM Planungsbüro für Elektrotechnik Hans Meixner aus Neubeuern mit der Rentabilitätsprüfung einer Photovoltaik- Anlage zum Eigenverbrauch beauftragt. Das Büro Meixner erarbeitete 3 Varianten mit unterschiedlichen Anlagen- und Speicherleistungen.

Leistung 35,15 kWp, Speicher 19,5 KWh, Kosten 65.195 €/ Netto

Leistung 35,15 kWp, Speicher 12,0 KWh, Kosten 57.695 €/ Netto

Leistung 22,72 kWp, Speicher 12,0 KWh, Kosten 41.536 €/ Netto 

Dabei werden der Eigenverbrauch, die Autarkie, die Rendite, die Amortisationszeit und der Gewinn nach 20 Jahren gegenübergestellt. Für die Anlage ist die Dachfläche über dem Jugendraum, mit einer Süd- Ost Ausrichtung, vorgesehen. 

Der Gemeinderat entscheidet sich für die Variante mit einer Leistung 22,72 kWp und einem Speicher von 12 kWh und beauftragt die Verwaltung entsprechende Angebote einzuholen.


6. Neubau eines Zulaufkanals von der Viehhauser Straße zum Pumpwerk Reitmehring; Vergabe des Planungsauftrages (Leistungsphase 5-9)
 

Nachdem nunmehr alle Grundstücksverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, können für das Projekt die weiteren Planungen ausgeführt werden, um anschließend die Arbeiten ausschreiben zu können. 

Hierfür liegt der Gemeinde Edling ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 5-9 der HOAI der Planungsgruppe Steppan GmbH aus Waldsassen vor. Dieses Planungsbüro hat bereits die Leistungsphasen 1-4 für die Gemeinde Edling zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. 

Das Honorarangebot bemisst sich nach Honorarzone III, Mindestsatz HOAI. Bei geschätzten Baukosten in Höhe von 700.000,- € netto ergibt sich dabei ein Honorar von ca. 49.000,- € netto. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Tiefbau- und Materialpreise berücksichtigt.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Erbringung der Planungsleistungen für den Zulaufkanal von der Viehhauser Straße bis zum Pumpwerk Reitmehring an die Planungsgruppe Steppan GmbH aus Waldsassen.


7. Gemeindeentwicklungskonzept Edling; Beschluss über die Zustimmung zur Kostenvereinbarung mit dem Verband für ländliche Entwicklung Oberbayern (VLE) sowie der Auftragsvergabe an das Planungsbüro „Orte-gestalten“
 

Der Gemeinderat Edling stimmt dem Entwurf der Kostenvereinbarung mit dem VLE über die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes sowie der Auftragsvergabe an das Planungsbüro Häupl-Kunze-Seeholzer „Orte-gestalten“ aus München zu.


8. Antrag von Herrn Thomas Breu, Birkenstraße 22 b, Edling zur Errichtung eines Bike-Parks in der Gemeinde Edling
 

Mit Schreiben vom 05.10.2021 stellt Herr Thomas Breu den Antrag zur Errichtung eines Bike-Parks in der Gemeinde Edling. 

Herr Breu führt in diesem Schreiben aus, dass mit einem professionell geplanten Bikepark eine Freizeit- und Sportmöglichkeit für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene geschaffen werden könne. 

Er führt ferner aus, dass momentan in Edling die vorhandenen Spielplätze nur für eine begrenzte Altersgruppe ansprechend wären sowie die verschiedenen Sportstätten, Vereine und Abteilungen nur klassische Freizeitangebote bieten würden. 

Die Interessenliste mit ca. 30 Kindern und Jugendlichen belege eindeutig den Wunsch nach modernen, frei zugänglichen Sportangeboten im Gemeindegebiet. 

Nach ausführlicher Recherche würde Herr Breu aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen nachfolgendes Grobkonzept empfehlen:

Ausführungsform: Kombinierte Streckenführung für Anfänger und Fortgeschrittene mit Wellenbahn kleinen und größeren Sprüngen

Fahrbahn: befestigt, z. B. aus Mineralbeton 

Fläche: ca. 2.500 qm (idealerweise mit leichter Hanglage) 

Betreiber: Gemeinde Edling, Versicherung als Spielplatz nach TÜV-Abnahme    möglich

Pflege und Unterhalt: Streckenpflege durch aktive Fahrer und deren Eltern; Pflege des Grünbereichs durch Bauhof 

Nutzung: öffentlich, ohne Vereinsmitgliedschaft und ohne Eintrittsgebühr 

Planung und Ausführung: Guido Tschugg aus Amerang – professioneller Streckenbauer, MTB-Vize-Welstmeister 

Kosten: ca. 45.000 – 60.000,00 Euro (Eigenleistung z. B. durch Bauhof oder  ortsansässige Firmen möglich)                                   

Herr Thomas Breu stellt den Gemeinderäten sein Konzept ferner mittels einer Präsentation vor. 

Nach eingehender Diskussion ist der Gemeinderat grundsätzlich mit der Realisierung eines Bike-Parks in Edling einverstanden. 

Hier muss jedoch zuerst ein geeignetes Grundstück gefunden werden und die baurechtliche Situation abgeklärt werden. Ferner müssten die rechtlichen Grundlagen (Haftung, Versicherung, Klärung der Zuständigkeiten etc.) ausgearbeitet und geprüft werden. 

Seitens des Gemeinderates wurden zwei mögliche Standorte in Erwägung gezogen; hier soll vorab eine Skizze in Auftrag gegeben werden, um hier die rechtlichen Belange zu prüfen.

 

 

 

 

Siegel Kommunale IT-Sicherheit

Siegel Kommunale IT-Sicherheit

 

Liebe Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen,

 

die Gemeinde Edling hat, als eine der ersten Kommunen im Landkreis Rosenheim das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ erhalten. Dieses Siegel bescheinigt uns einen an unsere Organisation angepassten Grundschutz der IT-Systeme, inklusive eines speziell angepassten Krisenmanagementplans.

Der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker stellte die Grundzüge des Siegels am 21.11.2017 vor, nachdem es vermehrt zu Cyber-Attacken auf die Server verschiedener bayerischer öffentlicher Einrichtungen gab. Allein der „BayernServer“ des Landesministeriums wehrt täglich 40.000 Cyber-Attacken ab.

Dabei machte Füracker vor allem darauf aufmerksam, dass die IT-Sicherheit in Kommunen ein sehr wichtiges Thema sei, da die Gemeinden nicht nur die für den internen Ablauf wichtigen Daten sammeln und sichern, sondern auch die Daten von Ihnen, unseren Bürgern und Bürgerinnen. Dies bedeutet eine enorme Verantwortung für unsere Gemeinde, die wir sehr ernst nehmen.

Am 01.01.2020 stand das erste Konzept für das Siegel dann letztlich fest. Unser Beauftragter für Informationssicherheit (ISB) Christian Spötzl hat sich in den letzten Monaten sehr für das Siegel engagiert und ein Sicherheitskonzept erarbeitet, welches dem Standard des kommunalen Sicherheitssiegels entspricht.

Am 16.09.2021 erhielt die Gemeinde dann von Daniel Kleffel, dem Präsidenten des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI), dann offiziell das Siegel.

 

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 16.09.2021

1. Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Antrag auf Baugenehmigung zur Geschosstrennung des Wohnhauses mit Einbau einer Treppe und Zugang für das Obergeschoss in der Sonnenstraße 4, Fl.Nr. 717/2, Gemarkung Edling

- Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Gebäudes mit einer barrierefreien Wohnung mit Außenkamin und Errichtung eines Carports in der Birkenstraße 15, Fl.Nr. 181/15 und 181/26 Gemarkung Edling

- Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage und Anbau an ein genehmigtes Wohngebäude, Riesengebirgsweg 17 c, Fl.-Nr. 487/4, Gemarkung Edling

-  Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Halle für eine Holzvergaseranlage mit Trocknung, Lager für Hackschnitzel, Siebeanlage und Werkstatt in Obersteppach, Fl. Nr. 347, 348, 349, Gemarkung Steppach

-  Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses für Eigennutzung als  Ersatzbau für bestehende Garagen und Wirtschaftsgebäude in Hart 11, Fl. Nr. 2065, Gemarkung Edling

-  Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Heu- und Strohlagers an das bestehende      landwirtschaftliche Gebäude in Zeil 1, Fl.Nr. 710, und 723, Gemarkung Steppach

 

2. Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert:

- Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Stützwand am Weiherweg, Fl. Nr. 382/2, Gemarkung Edling

 

3. Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße;
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Da das Landratsamt als zuständige Bauaufsichtsbehörde keine rechtliche Grundlage für die Satzungsänderung sieht, wird die Gemeinde das Verfahren zur Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterverfolgen. 

Gemäß Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde kann die bestehende Ausgleichsfläche von 960 m² jedoch von Fl.-Nr. 181/17, Gemarkung Edling auf die Fl.-Nr. 828/0, Gemarkung Edling (wie bereits gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.2020 beschlossen) verlegt werden. Die Ausgleichsfläche muss gemäß den bereits vorliegenden Aufwertungsmaßnahmen, ausgearbeitet vom Landschaftsarchitekturbüro Niederlöhner aus Wasserburg, dinglich gesichert werden. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Edling-Birkenstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen.

 

4. Erstellung eines Verkehrsgutachtens entlang der B 304 zwischen Brandstätt und Reitmehring und Auftragsvergabe zur Erstellung des Gutachtens 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit soll entlang der B 304 zwischen Forsting und Reitmehring an den Knotenpunkten B304 / GBStr. Brandstätt, B304 / RO34, B304 /RO42 und B304 / RO 44 ein Verkehrsgutachten erstellt werden.

Bei der Verkehrsuntersuchung soll die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte auf dem gesamten Streckenabschnitt im Einzelnen und im Gesamten betrachtet werden und für die einzelnen Kreuzungen entsprechende Lösungen für die Ausbildung – unter Angabe der Qualitätsstufen – ermittelt werden.

Neben der Darstellung des Ist-Standes soll im Rahmen der Verkehrsuntersuchung als Ergebnis die leistungsfähigste Lösung für den gesamten Streckenabschnitt, unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens, dargestellt werden. Ferner ist die laufende Planfeststellung für den Bahnübergang Reitmehring zu berücksichtigen.

Hierzu wurden seitens der Gemeinde Edling in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Bauamt Rosenheim Angebote eingeholt.Von 6 angeschriebenen Firmen haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben.

Das staatliche Bauamt wird sich mit 50 % der Kosten des Gutachtens beteiligen. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling ist mit der Erstellung des Gutachtens einverstanden. 

Der Auftrag soll an die Firma Vössing Ingenieurgesellschaft mbH aus München mit einer Angebotssumme von 15.053,50 Euro erteilt werden.


5. Bestätigung des neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling

Der Gemeinderat bestätigt den neugewählten weiteren stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edling Herrn Vinzenz Hauke, Schellwieser Str. 14, 83533 Edling. Dieser wurde in der Dienstversammlung aller aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Edling am 24. Juli 2021 zum weiteren stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Edling gewählt. Die Bestätigung erfolgt mit der Auflage, dass Herr Hauke den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb eines Jahres mit Erfolg ablegt.

 

6. BayKiBiG;
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Ersatzes der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung auf Grund von Betretungsverboten (Beitragsersatz) aufgrund  der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat der Gemeinde Edling beschließt im Rahmen der „Richtlinie zur Gewährleistung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021) eine freiwillige kommunale Mitfinanzierung von 60,00 Euro pro Krippenkind, 35 Euro pro Kindergartenkind sowie 30,00 Euro je Hortkind (= ca. 30 %) zum Beitragsersatz des Freistaates Bayern zu gewähren. Die kommunale Förderung wird im Zuge der Endabrechnung automatisch an die Träger ausbezahlt.


7. Antrag der Jugendbeirätin Frau Sandra Waldherr zum Jugendraum Edling
 

Frau Sandra Waldherr stellt mit Schreiben vom 04.09.2021 einen Antrag auf Wiederherstellung und Aufrüstung des Skaterplatzes sowie Errichtung eines „Freizeitgeländes“ mit Streetballplatz (sog. „Cage“) und einer Gestaltung des Geländes am Jugendraum mit Sitzgelegenheiten sowie die Errichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände. 

Laut Ausführungen von Frau Waldherr kam bei der Jugendbeteiligungskonferenz #myvision21“ heraus, dass sich viele Edlinger Jugendliche den Skaterplatz sowie eine Neugestaltung des Geländes am Jugendraum wünschen. 

Am 02.06.2021 wurde dem Gemeinderat der Neubau des Kinderhauses „Schatztruhe“ sowie die Gestaltung der Außenanlagen beim Jugendraum gemäß genehmigten Freiflächengestaltungsplan des Landschaftsarchitekturbüros Niederlöhner vom 29.09.2020, welcher Bestandteil der Baugenehmigung zum Neubau des Kindergartens war, erläutert.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit einer Neugestaltung des Skaterplatzes unter Beteiligung der Edlinger Jugendlichen einverstanden.

Herr Wolfgang Baumann wird sich mit dem Planungsbüro „Grün der Zeit“ in Verbindung setzen; diese wird hier eine kostenlose Vorplanung für diesen Bereich erarbeiten. In diese Vorplanung ist die Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes bezüglich der Überschwemmungsgebietes an der Ebrach mit zu involvieren; auch werden bei der Vorplanung die erarbeiteten Wünsche der Jugendlichen mitberücksichtigt. 

Nach Beendigung der Bauarbeiten am Kindergarten Schatztruhe soll ein gemeinsamer Ortstermin des Gemeinderates zusammen mit den interessierten Jugendlichen am Gelände des Skaterplatzes stattfinden.

Bezüglich der Einrichtung eines WLAN Hotspots am Jugendraum und dem Outdoorgelände soll eine Überprüfung der technischen Voraussetzungen in Auftrag gegeben werden.


8. Wasserversorgung Edling;
Feststellung des kaufmännischen Jahresabschlusses 2020

Der Gemeinderat Edling stellt die kaufmännische Jahresrechnung 2020 der Wasserversorgung Edling mit folgenden Zahlen fest:

Summe Aktivseite:   2.485.983,59 €

Summe Passivseite: 2.485.983,59 €

Jahresergebnis lt. Bilanz: - 5.732,57 €

Jahresergebnis lt. Gewinn- u. Verlustrechnung: - 5.732,57 €

Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Stellenausschreibung Erzieher und Kinderpfleger Schatztruhe

Die Gemeinde Edling

sucht zum 01.09.2021 für ihr Kinderhaus „Schatztruhe“ (Krippe und Kindergarten)

einen staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d) bzw. eine pädagogische Fachkraft (m/w/d) sowie

staatlich geprüfte Kinderpfleger (m/w/d)

in Vollzeit (39,00 Stunden) oder Teilzeit mit mindestens 35 Stunden.


Wir sind ein 3gruppiges Kinderhaus mit 2 Kindergarten- und einer Krippengruppe. Derzeit befinden wir uns im Neubau zweier weiterer Gruppen.

Die Eingruppierung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD/SuE mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Nachweise über Prüfungen, Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten) bitten wir an die Gemeinde Edling, Rathausplatz 2, 83533 Edling zu richten (vorzugsweise per E-Mail an martin.berger@edling.de). 

Weitere Auskünfte können durch die Kindegartenleitung, Telefon 08071/4657 oder die Gemeinde Edling, Telefon 08071/9188-0 erteilt werden.